Bearbeitungsgebühr Kredit

Für die ernüchternde Einsicht, dass es am Markt Darlehen niemals vollkommen kostenlos gibt, reicht ein einfacher und schneller Blick in einem aktuellen Ratenkredit Vergleich. Trotz der Entscheidungen der Europäischen Zentralbank zugunsten historisch niedriger Leitzinssätze sind Kredite ohne Zweifel mit gewissen Kosten verbunden. Wie verschieden diese ausfallen können, überrascht manchen Verbraucher vielleicht, der bis dato höchstens mal zwischendurch den teuren Dispositionskredit in Anspruch nahm und ansonsten keinerlei Kredit Erfahrungen vorweisen kann.

Führt jedoch irgendwann einmal aufgrund eines mehr oder weniger großen Engpasses kein Weg an einem ersten „richtigen“ Finanzierungsantrag vorbei, sollten sich Kunden am besten bereits mit den wichtigsten Fakten auskennen. Ob Banken für einen Kredit Bearbeitungsgebühren erheben dürfen ist eine der zentralen Fragen, die potentielle Antragsteller unbedingt thematisieren sollten. Dass dies nicht der einzig relevante Faktor ist, wird in der folgenden Analyse mehr als deutlich.

Übrigens wird unter juristischen Gesichtspunkten noch etwas deutlich: Für Darlehen, die an private Kunden von Banken und Finanzdienstleistern vergeben werden, gelten andere Bedingungen als für Firmendarlehen, die Unternehmen oder Selbstständige beantragen.

Für den Privatkunden-Sektor hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) im Frühjahr und Herbst des Jahres 2014 eine ziemlich unmissverständliche Grundsatzentscheidung getroffen:

→ Banken dürfen Verbrauchern keine Kredit-Bearbeitungsgebühr mehr berechnen!

Kreditnehmer sollten die Gebühren nicht unterschätzen

In früheren Jahren war die Praxis Bearbeitungsgebühren beim Kredit zu berechnen zum Leidwesen vieler privater Darlehensnehmer branchenintern durchaus gang und gäbe. Die Bearbeitungsentgelte lagen dabei in der Regel in einem Rahmen von 1,00 bis maximal 4,00 Prozent. Was dies finanziell für Kunden bedeutete, liegt auf der Hand und kann an einem Beispiel vorbildlich demonstriert werden:

Annahme 1:
Ein Kreditnehmer beantragt einen normalen Ratenkredit (z.B. ein Darlehen für die Einrichtung der neuen Wohnung oder in Form eines Autokredits) mit einem Volumen von 50.000 Euro.

Annahme 2:
Neben dem marktüblichen jährlichen Effektivzinssatz berechnet der Finanzierer eine Kredit-Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 Prozent der Kreditsumme.

Das Ergebnis:
Neben den Tilgungskosten und anderen Entgelten, die mit einer Finanzierung verbunden sein können, zahlt der Kunde im Exempel einmalig eine zusätzliche Gebühr von sage und schreibe 1.250 Euro. Eine durchaus erhebliche Mehrbelastung.

Seit 2014 gelten die neuen Bedingungen am Kreditmarkt

Und eben diese darf auf Basis der Urteile aus dem Mai und Oktober 2014 in einem Verbraucherdarlehensvertrag nicht mehr auftauchen. Und besser noch: Verbraucher, die bei Darlehen aus der Zeit vor der neuen Rechtsprechung noch Bearbeitungsgebühren für Kredite entrichten müssen, können ihr Recht auf Erstattung geltend machen. Dieser Rückzahlungs-Anspruch ist – typisch deutsch – eindeutig geregelt. Die Richter haben in ihren Urteilen eine Entscheidung zugunsten einer verlängerten Verjährungsfrist getroffen. Bei allen Darlehen, deren Verträge vor weniger als zehn (ab Inkrafttreten der Rechtsgrundlage rückwirkend) Jahren abgeschlossen wurden, können Kreditnehmer bereits gezahlte unrechtmäßige Gebühren zurückholen. Hierfür reicht im klassischen Fall ein Musterschreiben, wie es unter anderem über die Verbraucherzentralen zur Verfügung gestellt wird.

Das Dilemma für Darlehensnehmer mit Anspruch → Recht haben und Recht bekommen sind wie so oft zwei Paar Schuhe!

Das Alter der Darlehen bestimmt über die Möglichkeiten für Verbraucher

Viele Banken zeigen sich auch mehrere Jahre nach der Urteilsverkündung nicht unbedingt kooperationsbereit oder -fähig. Sie tun sich schwer damit, die Bearbeitungsgebühr Kredit-Kunden zu erstatten. Die monatelangen Wartezeiten erklären Kreditinstitute in ihren Rückmeldungen in aller Regel mit der enormen Beschwerdeflut, die eine Überlastung zur Folge hatte. Branchenkenner vermuten hinter der Zurückhaltung hingegen eher die Tatsache, dass die Forderungen in Milliardenhöhe von Seiten der Kunden für manches Institut zu einer erheblichen Belastung werden, der man nur ungern gerecht wird.

Interessant ist diesbezüglich ebenso, dass auch bei Krediten jüngeren Datums noch versteckte Klauseln im Verbraucherdarlehensvertrag lauern können. Auch dies bemängelte der BGH abermals in einem Urteil aus dem Februar des Jahres 2016. Um einer drohenden Verjährung zuvorzukommen, sollten Verbraucher auf folgende Punkte achten und vor allem dem Faktor Zeit eine ausreichend große Rolle beimessen.

Vier Schritte für die Rückforderung der gezahlten Kredit-Bearbeitungsgebühr

Schritt 1 – Zusammensuchen aller wichtigen Unterlagen

Verbraucher sollten zunächst den dem Darlehen zugrundeliegenden Kreditvertrag zur Hand nehmen. Es ist also ratsam, alle wichtigen Dokumente langfristig aufzuheben, wie sich an diesem Beispiel einmal mehr erkennen lässt!

Schritt: 2: Die Prüfung der vertraglichen Bedingungen

Jetzt gilt es den Vertrag dahingehend durchzusehen, ob und in welcher Höhe beim aufgenommenen Verbraucherkredit (!) Gebühren für die Bearbeitung erhoben wurden. Viele Verbraucher, die ohne langes Zögern und Analyse der Konditionen über die Jahreszinsen hinaus einen Kredit abgeschlossen haben, erleben bei der Lektüre ihr blaues Wunder. Denn: Nicht jeder Kunde wusste unbedingt, wie üppig die Entgelte ausfielen.

Schritt 3: die Entscheidung für die Rückforderung

Verbraucher sollten sich vom vermeintlich großen Aufwand für die Rückforderung nicht abschrecken lassen. Warum sollte man schließlich Kreditinstituten bares Geld schenken, welches ihnen nach höchstrichterlicher Auffassung nicht zusteht. Die Entscheidungsfindung ist bereits der Schritt zur Erstattung! Empfehlenswert ist grundsätzlich die Berufung auf die Urteile des BGH!

Schritt 4 – das Musterschreiben

Am einfachsten und nicht selten auch effizientesten gelingt die Rückforderung bei Verwendung eines Musterschreibens! Das eigenständige Verfassen oder gar die Zustellung eines fehlerhaften Schreibens nach der Verjährung ist im Ernstfall folgenschwer. Unbedingt an den geltenden Stichtag denken!

Ein elementares Risiko welches Kreditnehmer im Hinterkopf behalten sollten betrifft die Verjährung des Anspruches. Schaut man sich in diesem Kontext an, dass der durch das BGH-Urteil definierte Stichtag 31. Dezember 2014 längst verstrichen ist, wird klar, dass der Terminus der Verjährung an dieser Stelle nicht ohne Grund aufgegriffen wird. Rückforderungsansprüche können zugunsten von Kreditnehmern eben nicht nur in Verbindung mit einer Bearbeitungsgebühr beim Kredit entstehen. Immer wieder berichten Medien darüber, dass Banken unrechtmäßig Entgelte erheben oder widerrechtliche Klauseln in Verträgen verstecken. Solche Fakten können zu einer Unwirksamkeit der Verträge führen.

Der Nutzen läge diesbezüglich bei den Kreditnehmern, die vielleicht schon seit Jahren ein Darlehen für die eigenen Zwecke genutzt hat, durch das Erkennen nicht zulässiger Bedingungen im Vertrag aber ein Anrecht auf die Rückabwicklung hat – samt aller bereits gezahlten Gebühren und Zinsen. Auch in diesem Fall können Verjährungsfristen von Relevanz sein, um nicht nach dem Ende der Tilgungsfrist leer auszugehen.

Die BGH-Richter hatten ihrerseits zwei mögliche Grundlagen für das Bestehen rückwirkender Ansprüche festgelegt:

1: Verbraucher müssen (eben zum Beispiel durch Zusendung des Musterschreibens oder einer anderen nachweislichen Kontaktaufnahme) die Bank oder Sparkasse über ihre Belange in Kenntnis setzen; eine gegen den Finanzierer erhobene Klage oder das Einschalten des zuständigen Ombudsmannes ist die ideale Ausgangssituation für die erfolgreiche Rückforderung.

2: Alternativ reicht die Geltendmachung auch, wenn von Bankenseite eine Erklärung darüber vorliegt, dass Verhandlungen mit dem Kreditnehmer geführt werden → auch dies wertet der Gesetzgeber als „verjährungshemmend“.

Wichtig für Darlehensnehmer, die ihre Kredit-Bearbeitungsgebühr zurückfordern möchten: Allein eine Eingangsbestätigung für das zugestellte Anspruchsschreiben ist keine ausreichende Basis für mögliche juristische Auseinandersetzungen mit einer nicht zahlungswilligen Bank!

Warum sind Kredit-Bearbeitungsgebühren eigentlich unzulässig?

Ausgangspunkt für die Erklärung der Nicht-Rechtmäßigkeit der Bearbeitungsentgelte sind die Gerichtsurteile mit den Aktenzeichen XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13. Die höchsten deutschen Richter urteilten sehr eindeutig: Die quasi über Jahrzehnte erhobenen Gebühren wurden von Geldgebern stets mit dem Verweis auf die eigene Sicherheit erhoben. In diesem Punkt war sich die Bankenbranche denn auch mit dem BGH einig. Jedoch geht die Richter-Meinung davon aus, dass deutsche Banken und Sparkassen ohnehin von Rechts wegen zur Bonitätsprüfung verpflichtet sind. Entsprechend handelt es sich bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit privater Antragsteller eben nicht um eine gesonderte Leistung, sondern um eine Standard-Prozedur im Rahmen der Antragstellung. Was keine Sonderleistung darstellt, darf den Urteilen entsprechend auch nichts kosten. Die „Gegenleistung“ der Kreditnehmer für die Abfrage des Schufa-Scoring (oder der Werte anderer Auskunfteien) sei in diesem Fall bereits in vollem Umfang über die zu zahlenden Kreditzinsen abgegolten. Alle weiteren Gebühren für Leistungen im Vorfeld einer möglichen Kreditvergabe, so die Karlsruher Richter, seien damit unzulässig und nicht begründbar. Mit bekannter Konsequenz für die Bankenlandschaft: Sie müssen im Rahmen der ebenfalls definierten Fristen einem Erstattungsanspruch gerecht werden und gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückzahlen.

Das Dilemma für Tausende deutsche Kreditnehmer hingegen ist hinlänglich bekannt: Wer zu spät Ansprüche für die Erstattung anmeldete, hatte das Nachsehen. Die ursprüngliche Frist ohne die voranstehenden Maßnahmen und Bedingungen war der 1. Januar 2013. Alle Gebühren für die Bearbeitung, die vor diesem Termin gezahlt wurden, sind sehr zum Leidwesen der Darlehensnehmer bereits verjährt.

Vermittlung durch Ombudsleute vereinfacht Kunden-Situation

Der Verweis auf die Hilfestellung von Ombudsleuten macht an dieser Stelle durchaus Sinn. Denn selbst bei derlei klaren Rahmenbedingungen verweigert manches Kreditinstitut nach wie vor die Erstattung – gerne mit dem Fingerzeig in Richtung „schwebender Verfahren“, die einige Banken bezüglich der neuen Rechtsprechung von deutschen Gerichten führen. Wer als Kunde eines Kreditinstituts in diese verzwickte Situation gerät, sollte im eigenen Interesse ebenfalls zügig Maßnahmen ergreifen, um für eine Quasi-Fristverlängerung zu sorgen. Optionen sind wiederholt Klageerhebungen oder die Einbindung der Ombudsleute. Ohne diese Anmeldung der Ansprüche schauen Kreditnehmer bezüglich der Kredit-Bearbeitungsgebühr sprichwörtlich in die Röhre und gehen damit leer aus. Ein vermeidbares Ärgernis, wenn Kreditnehmer nur rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen in die Wege leiten.

Dabei gilt die neue Regelung des Gesetzgebers im Übrigen für alle Arten von Verbraucherdarlehen. Dazu gehören bekanntermaßen unter anderem Möbel- und allgemein Einrichtungskredite, klassische Ratenkredite ohne Zweckbindung (also auch Dispokredite), Immobiliendarlehen für private Zwecke oder Autofinanzierungen (wenn PKWs privat genutzt werden).

Gerade beim Autokredit stellt sich natürlich die Frage, inwieweit es sich um eine Kombi-Nutzung für private und gewerbliche Zwecke handelt. Besteht eine vorwiegend geschäftliche Nutzung, kann es sich beim Darlehen durchaus um eine Variante des Firmen- oder Selbstständigenkredits handeln. Hier gilt es sehr genau hinzuschauen, um Probleme zu vermeiden. Wobei: Die schlimmste Folge wäre diesbezüglich, dass bereits gezahlte und eigentlich für die eigenen Finanzen „abgeschriebene“ Gelder nicht erstattet werden. Finanzierungskunden haben dementsprechend im Grunde nichts zu verlieren und sollten sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, die Bearbeitungsgebühr Kredit-Anbietern nachträglich abzuringen.

Banken sind einfallsreich, wenn es um die Begrifflichkeiten geht

Interessant an der noch recht jungen neuen Gesetzeslage ist vor allem ein spezieller Aspekt. So kreativ Banken bei der Ausgestaltung ihrer Kreditverträge auch sein mögen, wenn es um die Namensgebung geht. Auch alternative Bezeichnungen für die Bearbeitungsgebühr fallen unter die neue Regelung. Dies bedeutet im Klartext: Vermeintliche Sonderleistungen, die keinen Bezug zur Laufzeit eines Darlehens erkennen lassen, wurden von einzelnen Gerichten ebenfalls für unzulässig erklärt. Ein Beispiel hierbei ist das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts aus dem Sommer 2015 (Aktenzeichen: 12 O 341/14), das sich mit dem sogenannten Individualbeitrag der bekannten Targobank befasste und diesen für nicht angemessen erklärte. Das große Aber: Bis zum heutigen Tag sich die Gerichte nicht gänzlich einig darüber, welche Entgelte Kreditinstitute für Sonderleistungen berechnen dürfen und welche nicht.

Ausnahmen von der Regel gibt es auch in diesem Fall

Einschränkungen gibt es aus dem Blickwinkel der Verbraucher ebenfalls. So darf eine Bearbeitungsgebühr Kredit-basiert etwa nicht mit der von Bausparkassen erhobene Abschlussgebühr gleichgesetzt werden. Diese mag für Kunden nicht mit einer erkennbaren Leistung in ihrem Interesse verbunden sein, rechtmäßig sind die Entgelte derzeit aber dennoch. Ausgenommen von der Rückzahlung ist im Zusammenhang der Erstattung der Bearbeitungsentgelte noch ein weiterer Punkt.

Wer ein Darlehen erhalten hat, in das die KfW involviert ist, kann den dort fälligen Abschlag auf die Auszahlungssumme ebenfalls nicht einfordern – sofern die Verträge vor dem Stichtag 11. Juni 2010 beidseitig unterzeichnet wurden und somit zustande kamen. Ist der Vertrag hingegen nach dem Termin abgeschlossen worden, sieht das Gesetz auch hier einen Anspruch vor, wenn hier Vereinbarungen zu einem Verbraucherkredit vorliegen, wie der BGH im Februar 2010 entschied.

Gewerbekredite dürfen weiterhin Bearbeitungsentgelte enthalten

Wie schon an anderer Stelle angesprochen nehmen Firmenkredite und andere Arten von Finanzierungen für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen eine Sonderstellung ein. Die in diesen Bereichen oft und gerne berechneten Pauschalen für die Schufa-Prüfung und andere vorbereitende Schritte sind auch in Zukunft zulässig und bleiben von den neuen Vorgaben unberührt. Den Ausschlag über die Höhe der Nebenkosten gibt wie gewohnt die Kreditsumme, im Einzelfall auch die gewünschte Laufzeit der Finanzierung. Ärgerlich ist diese Ausnahmeposition deshalb, weil gerade in diesem Bereich oftmals sehr hohe Summen beantragt werden. Somit fallen auch die Kredit-Bearbeitungsgebühren vielfach üppig aus. Inwieweit und ob eine Gleichstellung zu einem späteren Zeitpunkt denkbar ist, steht gewissermaßen in den Sternen.

Kreditnehmer müssen die Kosten weiterhin genau hinterfragen

Dass die Gerichte in Deutschland die Stellung der normalen Verbraucher als Kreditnehmer in den vergangenen Jahren wiederholt gestärkt haben, bedeutet insgesamt natürlich keineswegs, dass Kreditnehmer nicht dennoch auf einige Nebenkosten vorbereitet sein und diese von Anfang an in ihre Planungen und Kalkulationen einbeziehen sollten. Denn nur so ergibt sich unterm Strich ein klares Bild von den Gesamtkosten. Und diese können im Einzelfall wesentlich höher ausfallen, als insbesondere unerfahrene Darlehensnehmer zunächst vielleicht annehmen.

An erster Stelle ist dabei die geplante Tilgung eines Kreditvorhabens zu nennen. Hier steckt der Teufel meist im Detail, weshalb Kunden vorausschauend und akkurat planen sollten, um Folgekosten zu vermeiden abseits der Bearbeitungsgebühr. Kredit Anbieter weisen potentielle Neukunden nicht ohne Grund auf die Notwendigkeit einer genauen Rückzahlungs-Modalität hin. Gerade bei größeren Darlehensbeträgen gilt es herauszufinden, welche Tilgungslast sich Verbraucher mit ihrem monatlichen Budget wirklich leisten können.

Welche Kosten kommen während der Laufzeit auf mich zu?

Kreditnehmer müssen nach Beginn der Laufzeit auch weiterhin imstande sein, mit den ihnen zur Verfügung stehen Mitteln die normalen Ausgaben für die Lebenshaltung zu decken. Wie elementar diese Vorgehensweise ist, muss mancher Kreditnehmer im späteren Verlauf am eigenen Leib erfahren und im schlimmsten Falle teuer bezahlen. Der „Worst Case“ diesbezüglich wäre fraglos, dass es zum vollständigen Ausfall kommt infolge einer Fehleinschätzung aller Kosten und der normalen wirtschaftlichen Belastung, die Finanzierungen nun einmal mit sich bringen.

An dieser Stelle sollte man sich Gedanken darüber machen welche Faktoren während der Laufzeit die finanzielle Situation verändern könnten:

  • außerplanmäßige Reparaturen & Neuanschaffung (Mobiliar, Kfz, Heizung)
  • höhere Heiz-, Strom- und Telefon-/Internet-Kosten
  • Mieterhöhungen
  • Investitionen für den Urlaub
  • Beiträge für die private Altersvorsorge
  • eine Verschlechterung der Einkommensverhältnisse
  • andere unvorhersehbare Extra-Ausgaben

All diese Dinge müssen neben der monatlichen Tilgungsrate bezahlbar bleiben damit die Tilgung ohne Komplikationen vonstattengehen kann.

Effektivzins und Sollzins – wo liegt eigentlich der Unterschied?

Die Rechtslage besagt mittlerweile: Banken müssen realistische Angaben machen. Dazu gehört es, dass hinsichtlich der Zins-Werte mit dem Effektiv-Zinssatz gearbeitet werden muss. Dies wiederum bedeutet, dass Kreditnehmer wissen, welche Zinssätze tatsächlich entstehen. Die Nennung des Sollzinssatzes ist zwar ebenfalls üblich, erlaubt aber kaum Rückschlüsse darauf, welche Kosten am Ende auf den Kunden zukommen. Der effektive Jahreszins sorgt dafür, dass Kreditnehmer von Anfang wissen, welche Kosten ein neuer Kredit tatsächlich nach dem Abschluss eines Vertrags mit sich bringt.

Typische Kredit-Nebenkosten, die über eine widerrechtlich erhobene Bearbeitungsgebühr Kredite teurer machen können, gibt es des Weiteren mehr als genug. Entsprechend fällt die Liste der einzelnen Punkte aus:

  • Gebühren für eine vorfällige Begleichung der Gesamtschuld
  • Entgelte für die Stundung oder Korrektur der Ratenzahlung
  • Kosten für Sondertilgungen auf Wunsch der Kreditnehmer
  • gerade bei ausländischen Finanzierern: Ausgaben für Anrufe bei der Hotline
  • Gebühren für die erneute Zusendung des Vertrags und den Tilgungsplan

Einen Tilgungsplan erhalten Verbraucher im Zuge des Vertragsabschlusses kostenlos. Nochmalige Zusendungen können wiederum kostenpflichtig sein. Die Vorfälligkeit betreffend gilt: Viele Kreditinstitute setzen eine mögliche Kompletttilgung vor dem geplanten Laufzeitende auch mit gewissen Sperrfristen. Gerade bei sehr großen Kreditsummen wie etwa im Fall von Darlehen für die Immobilienfinanzierung. In diesem Umfeld muss ein Darlehen außerdem meist noch andere Kosten abdecken. Dazu gehören mögliche Entgelte für einen Gutachter, Grunderwerbsausgaben sowie Makler-Courtagen und Kosten für die Arbeit eines Notars. Sondertilgungen in Situationen, in denen unerwartet mehr Geld verfügbar ist, sind interessant und vielerorts zumindest einmal pro Jahr Laufzeit gebührenfrei. Dies ist aber nicht einheitlich geregelt und bedarf deshalb einer individuellen Prüfung des vertraglichen Status.

Ansonsten sollten Nutzer eines Verbraucherkredits vor Eingehen der Verpflichtungen wissen, dass Vorfälligkeitsgebühren, Sondertilgungen und Anpassungen der festgelegten Monatsraten Kosten verursachen können. Diese fallen alles in allem sicher nicht so hoch wie die vormals übliche Kredit-Bearbeitungsgebühr aus. Ein Kostenfaktor aber sind sie dennoch, sodass sich Verbraucher explizit mit den Bedingungen bei ihrem Finanzierer befassen sollten, bevor sie alles Nötige in die Wege leiten.