Kreditlexikon online – Finanzen verständlich

Unser Kreditlexikon bietet Ihnen eine Übersicht zu den wichtigsten Fachbegriffen aus den Bereichen Kredite, Finanzierungen, Leasing, Banken usw. Wie in den meisten Bereichen des täglichen Lebens hat sich auch in der Welt der Finanzen eine Reihe von Fachausdrücken etabliert, deren Bedeutung dem Endverbraucher oft nicht wirklich bewusst ist. Dieses Finanzlexikon kann sicherlich nicht alle Fragen beantworten, soll aber als nützliche Informationsquelle bei Fragen rund um das Thema Finanzen dienen.

Anliegen und Ziel unseres Kreditlexikon ist keine ausführliche und ins Detail gehende Erörterung komplexer Sachverhalte. Vielmehr soll hier „Otto Normalverbraucher“ wichtige Informationen zu einer Reihe von Terminologien aus dem Finanz- und Kreditsektor abrufen und diese auch problemlos verstehen können. Themenrelevante Begriffe werden einfach und leicht verständlich erläutert.

Die wichtigsten Fachbegriffe von A bis Z

Ablösewert
Der Begriff Ablösewert ist vor allem im Leasingbereich eine wichtige Größe. Er bezeichnet den buchhalterischen Wert eines Gutes während der Vertragslaufzeit. Dieser Wert weicht oft vom tatsächlichen Marktwert ab, bedingt durch die Differenz zwischen monatlicher Tilgung durch die Leasingrate und tatsächlichem Wertverlust. Fachmännisch ausgedrückt bezeichnet der Ablösewert den abgezinsten Barwert.

Ablösung
Unter der sog. Ablösung wird gemeinhin die klassische Umschuldung verstanden. Dabei wird also ein bestehender durch einen neuen Kredit ersetzt (abgelöst). Eine Ablösung kann beispielsweise Sinn machen, wenn der Kreditnehmer die Möglichkeit hat, ein günstigeres Darlehen bei einem anderen Kreditinstitut zu bekommen und mit diesem einen bestehenden Kredit ablöst. Ein weiteres Beispiel für eine Ablösung wäre die Umwandlung eines kurzfristigen Bankkredits in ein langfristiges Hypothekendarlehen.

Abmahnung
Wenn der Kreditnehmer bei der Tilgung eines Darlehens in Verzug kommt, so ist oft eine Abmahnung die Folge. Eingeschlossen ist dabei meist eine Androhung einer Verzugsgebühr, dies hängt aber von den konkreten Darlehensbedingungen ab. Derartige Abmahnungen werden oft als sog. Negativmerkmale an die Schufa gemeldet und dort gespeichert.

Abnahmeverpflichtung
Die sog. Abnahmeverpflichtung bezeichnet schlicht und einfach die Verpflichtung des Kreditnehmers, den Kredit während einer bestimmten Frist auch tatsächlich abzunehmen (siehe auch hier). Dies hört sich etwas seltsam an, aber viele Darlehensinteressenten bekommen vor der Auszahlung "kalte Füße".

Abschreibung
Wenn im Volksmund von Abschreibung gesprochen wird, so ist steuerlich korrekt die sog. Absetzung für Abnutzung (AfA) gemeint. Die AfA beschreibt den buchhalterischen Wertverlust eines Gutes (z.B. eines Autos oder auch eines Wohngebäudes) und ist unabhängig von der Monatsrate einer Finanzierung. Diese Abschreibung kann Steuer mindernd geltend gemacht werden. In den meisten Fällen wird dabei ein fester Prozentsatz vom Anschaffungspreis auf die Nutzungsdauer linear verteilt.

Abtretung
Der Begriff der Abtretung wird oft in sehr unterschiedlicher und auch missbräuchlicher Form verwandt. Korrekt bezeichnet er schlicht den Übergang eines Rechtes (beispielsweise in Form eines Grundpfandrechts) auf eine andere Person. Bei dieser anderen Person handelt es sich im Kreditwesen Kontext dann eben meist um einen anderen Gläubiger.

Abtretung einer Grundschuld
Die Abtretung einer bestehenden Grundschuld macht vor allem bei Umschuldungskrediten Sinn, da hierbei der Eintrag des neuen Gläubigers ins Grundbuch wegfällt. Ob eine derartige Abtretung aber letztendlich der Weisheit letzter Schluss ist, sei an dieser Stelle dahingestellt.

Akzeptkredit
Bei Akzeptkrediten verpflichtet sich das betreffende Kreditinstitut durch Wechselakzept für einen Kunden. Dieser sollte selbstverständlich über entsprechende Bonität verfügen. Die Bedeutung von Akzeptkrediten hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen.

Allgemeine Darlehensbedingungen
Wie im Geschäftsbereich üblich, so hat auch jedes Kreditinstitut bzw. jeder Darlehensgeber bestimmte Bedingungen, welche zwingend eingehalten werden müssen, um einen Kredit zu erhalten. Hierbei wird dann von den allgemeinen Darlehensbedingungen gesprochen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Meist in ihrer Wichtigkeit unterschätzt werden die sog. Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB. Diese Geschäftsbedingungen sind die zwingende Basis für das Zustandekommen der rechtlichen Beziehung zwischen zwei Parteien. Der Darlehensgeber ist gesetzlich verpflichtet, auf die AGB hinzuweisen. Eine Nichtkenntnis vom Inhalt liegt dann im Verantwortungsbereich des Kreditnehmers.

Amortisation
In vielerlei Bedeutungszusammenhängen verwendet wird der Begriff der Amortisation. Gemeinhin wird darunter oft die Refinanzierung einer Investition (z.B. im Investitionsgüter-Bereich) verstanden. Im Kreditbereich bezeichnet der Begriff die planmäßige Tilgung einer bestehenden Darlehensschuld.

Amtlicher Lageplan
Vielleicht haben Sie schon einmal etwas von einem Katasteramt gehört. Dieses ist eine Einrichtung der öffentlichen Hand, welche für die Führung der amtlichen Lagepläne zuständig ist. In einem amtlichen Lageplan (auch Katasterpapier) werden die technischen Daten zu einem Grundstück festgehalten. Oft werden amtliche Lagepläne auch als Flurkarten bezeichnet.

Andienungsrecht
Mit dem Begriff Andienungsrecht wird das Recht des Leasinggebers bezeichnet, dem Leasingnehmer das Leasingobjekt anzubieten ("anzudienen"). Dies ist der Regelfall bei fast allen Standard-Leasinggeschäften, da während der Leasingdauer nur ein Teil der eigentlichen Anschaffungskosten amortisiert wird. Wenn der Leasinggeber vom Andienungsrecht Gebrauch macht, ist der Leasingnehmer zur Abnahme verpflichtet.

Anfänglicher effektiver Jahreszins
Der anfängliche effektive Jahreszins gibt den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Effektivzins an. Anfänglich deshalb, da bei manchen Kreditverträgen eine mögliche Änderung des Nominalzinssatzes oder anderer Preisbestimmender Faktoren vorgesehen oder zumindest möglich ist.

Annuität
Die rechnerische Summe aus den während eines Zeitraumes von einem Kalenderjahr anfallenden Effektivzinsen und anfallender Tilgung wird bei Darlehensverträgen als Annuität bezeichnet.

Annuitätendarlehen
Ein sog. Annuitätendarlehen zeichnet sich dadurch aus, dass die Rückzahlung des Darlehens in gleich bleibenden Jahresleistungen erfolgt. Diese Jahresleistung ("Annuität") setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Mit fortschreitender Rückzahlung des Darlehens steigt der Tilgungsanteil, während der Zinsanteil in gleichem Maße abnimmt.

Anschaffungskosten
Anschaffungskosten meinen im steuerlichen Sinne all jene Kosten, die bei der Herstellung oder dem Erwerb eines Wirtschaftsgutes anfallen. Gutachterkosten, der Kaufpreis an sich, die Maklerprovision, Notar- und Grundbuchkosten oder die Grunderwerbssteuer werden steuerlich beispielsweise zu den Anschaffungskosten gerechnet.

Anschlussfinanzierung
Endet ein sog. Schlussraten-Finanzierungsvertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt (basierend auf dem aktuellen Finanzierungsplan), so ist es möglich, einen neuen Finanzierungsvertrag direkt anzuschließen.

Anzahlung
Ein wichtiges Instrument zum Verringern der monatlichen Darlehensrate ist die Anzahlung. Diese kann sowohl in Geld- als auch in Sachmitteln geleistet werden. Eine Sachmittelanzahlung wäre beispielsweise die Rückgabe des Gebrauchtwagens beim Kauf eines Neuwagens. In Abhängigkeit von der Bonität des Kreditnehmers kann eine Anzahlung optional, aber auch zwingend sein.

Arbeitgeberdarlehen
Dieses Darlehen stellt eine besonders lohnenswerte Form der Förderung des Wohneigentums (Eigentumswohnung, Immobilien im allgemeinen) dar. Der Arbeitnehmer erhält das Darlehen zu besonders günstigen Kreditkonditionen direkt von seinem Arbeitgeber.

Auflassung
Der Übergang des Eigentums vom Verkäufer auf den Käufer eines Wirtschaftsgutes erfolgt durch die sog. Auflassung. Die notarielle Beurkundung ist dabei zwingend. Zusätzlich zur Auflassung ist auch noch die Grundbucheintragung über den Eigentumswechsel erforderlich.

Auflassungsvormerkung
Hiermit wird praktisch das Recht des Käufers verstanden, das Eigentum an dem betreffenden Wirtschaftsgut zu erwerben. Der Eigentumsübergang erfolgt allerdings erst mit der Auflassung und dem Eintrag ins Grundbuch.

Aufwendungsdarlehen
Zinsgünstige Darlehen oder auch Bürgschaften zur Förderung des privaten Wohnungsbaus werden als Aufwendungsdarlehen bezeichnet. Diese werden allerdings nur innerhalb relativ eng gefasster Einkommensgrenzen gewährt. Weitere Möglichkeiten der staatlichen Wohnbauförderung sind neben dem Aufwendungsdarlehen laufende Zuschüsse ("Aufwendungszuschüsse") oder steuerliche Vergünstigungen unterschiedlichster Art.

Ausbauhaus
Der Trend in der Baubranche führte in den letzten Jahren weg vom schlüsselfertigen Eigenheim hin zu sog. Ausbauhäusern. Bei einem Ausbauhaus übernimmt der Bauherr einen Teil des Innenausbaus in Eigenregie. Bei Fertighäusern wird vom Lieferanten oft eine Zahlungsgarantie von der Bank verlangt, welche die Zahlung unabhängig vom Bestehen der Auszahlungsvoraussetzungen garantiert. Diese Garantie ist natürlich mit zusätzlichen Kreditnebenkosten verbunden.

Auszahlung
Die Auszahlung eines Darlehens – im Fachjargon auch als Valutierung bezeichnet – kann unter bestimmten Voraussetzungen auch vor dem Erfüllen der Auszahlungsvoraussetzungen erfolgen. Dann wird der Darlehensbetrag meist auf ein sog. Notarenderkonto überwiesen. Falls eine notarielle Bestätigung vorliegt, kann darauf auch verzichtet werden. Bei Neubauten erfolgt die Auszahlung in aller Regel parallel mit dem Baufortschritt, bei Fertiggebäuden in einer Summe.

Auszahlungskurs
Die ausgezahlte Kreditsumme verringert sich bei einem Darlehensvertrag um das sog. Damnum, einer Art Zinsabschlag. Der Auszahlungskurs ist also die rechnerische Differenz zwischen Kreditsumme und Damnum.

Auszahlungsvoraussetzungen
Ein Darlehen wird in den meisten Fällen erst dann ausbezahlt, wenn sämtliche Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen. Dazu zählen beispielsweise alle erforderlichen Unterlagen sowie je nach Art des Darlehensvertrages diverse Urkunden und Nachweise, Grundbuchauszüge etc.

Avalgebühr
Eine Bürgschaftsgebühr bei einem Darlehen wird oft auch als Avalgebühr bezeichnet. Diese stellt beim Darlehensvertrag also einen zusätzlichen Kostenfaktor dar und sollte nicht vernachlässigt werden.

Avalkredit
Wenn ein Kreditinstitut für einen Kunden eine Bürgschaft gegenüber einem beliebigen Dritten übernimmt, so wird von Avalkrediten gesprochen. Diese Kreditform ist vor allem im Bausektor oder als Gewährleistungsbürgschaft verbreitet.

B.A.W. Konditionen
Mit dem Begriff der B.A.W. Konditionen werden Konditionen bezeichnet, welche nur "bis auf weiteres" gelten. Diese Konditionsart findet besonders häufig bei Gleitzinsdarlehen Anwendung, eine spätere Konditionsanpassung ist zu erwarten.

Bagatellkredit
Mit dem Begriff des Bagatellkredits wird im Branchenjargon schlicht ein Kredit bezeichnet mit einer Kreditsumme unterhalb von 200 Euro. Der Begriff des Bagatellkredits ist somit noch deutlich enger gefasst als der des Kleinkredits.

Basisfinanzierung
Mittels der sog. Basisfinanzierung erfolgt der über einen längeren Zeitraum verteilte Eigentumserwerb an einem bestimmten Rechtsgut. Ein klassisches Beispiel ist in diesem Zusammenhang die Autofinanzierung. Erst mit dem Bezahlen der letzten Finanzierungsrate (siehe auch unsere Ausführungen zum Finanzierungsplan) gehört das Fahrzeug dem Kunden.

Basisleasing
Bei einem Leasingvertrag nutzt der Leasingnehmer das Leasingobjekt für einen bestimmten fest vereinbarten Zeitraum. Der Begriff stammt vom englischen Wort "to lease", was im Deutschen vermieten bzw. verpachten bedeutet. Basisleasing bietet sich aufgrund der steuerlichen Vorteile vor allem im Geschäftsbereich an, erfreut sich mittlerweile aber auch bei Privat immer größerer Beliebtheit. Am Ende des Leasingvertrages gibt der Kunde das Leasingobjekt an den Leasinggeber zurück.

Baubeschreibung
Inhalt der sog. Baubeschreibung sind hauptsächlich die bestellten Architekten, die beim Bau eingesetzten Techniken sowie die verwendeten Materialien. Die Baubeschreibung ist von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit dem Antrag auf Baugenehmigung. Zusätzlich dient sie sowohl dem Käufer als auch dem Darlehensgeber dazu, den Wert des Bauobjektes genauer taxieren zu können.

Baudarlehen
Banken und Bausparkassen, aber auch staatliche Institutionen und Versicherer, zeichnen für die Vergabe von Baudarlehen verantwortlich. Dabei wird in aller Regel bis zu einer Höhe von 80% der Gesamtfinanzierungssumme ein durch eine Hypothek abgesichertes Darlehen gewährt. Getilgt wird das Baudarlehen meist über eine speziell hierfür abgeschlossene Kapitalbildende Lebensversicherung. Die Beiträge zu dieser Versicherung können innerhalb gewisser Grenzen steuerlich berücksichtigt werden. Die vereinbarte Versicherungsleistung dient am Ende der Vertragsdauer der Tilgung der Hypothek.

Baufortschritt
Maßgeblich für die Auszahlung des Darlehens ist bei Neubauten der Baufortschritt. Die Darlehensauszahlung erfolgt synchron dem Fortschreiten der Bautätigkeit. Zu beachten sind auch die konkreten Darlehensbedingungen.

Baugeld
Nach dem Gesetz über die Sicherheit der Bauforderungen (§ 1 Abs. 3) werden als Baugeld nur Fremdmittel bezeichnet, welche zur Finanzierung von Baukosten auf der Grundlage eines Darlehensvertrags und gegen grundpfandrechtliche Sicherung oder Übertragung des Eigentums am zu bebauenden Grundstück gewährt werden.

Baugenehmigung
Von Bundesland zu Bundesland verschieden sind die Regelungen im Bereich der Baugenehmigungen. Zu unterscheiden ist zwischen der Bauanzeige und dem Bauschein. Ersteres ist lediglich im Bereich des Wohnungsbaus ausreichend. Bei einer Baumaßnahme (Hausbau) benötigt der Bauträger dagegen einen Bauschein und eine Baubeschreibung.

Baukosten
Bei den Baukosten wird zwischen den Anschaffungs- oder Erwerbskosten bereits fertig gestellter Gebäude sowie den Herstellungskosten bei einem Neubau unterschieden. Der Kaufpreis, die Renovierungs- und Modernisierungskosten sowie diverse Nebenkosten wie z.B. Gerichtskosten, Notarkosten und Maklerkosten gehören zu den Anschaffungs- und Erwerbskosten. Bei einem Neubau sind zusätzlich Grundstückskosten, die Kosten für den kompletten Bau sowie Baunebenkosten zu berücksichtigen. Steuerlich bezeichnet der Begriff Herstellungskosten nur jenen Teil der Kosten, welcher voll abschreibungsfähig ist.

Baunebenkosten
Gebühren, Honorare, Finanzierungs- und Bauversicherungskosten werden gemeinhin zu den Baunebenkosten gerechnet. In aller Regel machen sie – auch bei einem Fertighaus – etwa 14% bis 20% der gesamten Kosten aus. Baunebenkosten sind demgemäß also all jenen Kosten, welche über die reinen Anschaffungskosten (Bau- und Grundstückskosten) hinausgehen.

Bauträger
Als Bauträger werden Unternehmen bezeichnet, welche Immobilien – also Häuser oder Wohnungen – auf selbstverantwortlich gekauften Grundstücken bauen, um diese nach Fertigstellung zu verkaufen. Der Endabnehmer erhält das Baugut in aller Regel schlüsselfertig.

Beamtendarlehen
Im Gegensatz zur landläufigen Meinung werden Beamtendarlehen nicht ausschließlich für Beamten angeboten. Es handelt sich hierbei um eine beliehene Lebensversicherung. Beim Abschluss der Lebensversicherung wird ein Kredit in Höhe der Versicherungssumme aufgenommen. Das Darlehen wird am Ende der Laufzeit durch die zur Auszahlung kommende Versicherung getilgt. Der Zinssatz ist beim Beamtendarlehen während der gesamten Vertragslaufzeit konstant.

Bearbeitungsgebühr
Bis vor einiger Zeit war es die Regel, dass ein Teil der Darlehenssumme direkt bei der Kreditauszahlung als prozentualer Anteil von der Auszahlungssumme abgezogen wird (Damnum). Mittlerweile verzichten viele Kreditinstitute auf direkte Bearbeitungsgebühren und integrieren diese Kosten bei der Kalkulation des Effektivzinssatzes.

Bedingungen
Hierunter fallen alle Voraussetzungen und Umgebungsvariablen, zu denen das Darlehen vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellt wird. Zu diesen Bedingungen zählen der Nominalzins, der Auszahlungskurs, die Dauer der Zinsfestschreibung, der Tilgungssatz und der Tilgungsbeginn, die Bereitstellungszinsen sowie die Bearbeitungsgebühren. Neben diesen Kreditbedingungen sind noch die Allgemeinen Darlehensbedingungen zu beachten. Diese regeln die sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer.

Bedingungsanpassung
Häufig auch als Zinsanpassung oder Prolongation wird die sog. Bedingungsanpassung bezeichnet. Darunter versteht man die Anpassung der für einen bestimmten Zeitraum fest vereinbarten Zinsbedingungen vor Ablauf der Zinsfestschreibung. Das Kreditinstitut unterbreitet dem Darlehensnehmer ein neues Angebot, das sich nach dem aktuellen Kapitalmarktzins richtet. Falls der Darlehensnehmer mit der Bedingungsanpassung nicht einverstanden ist, bleibt ihm nur die Möglichkeit der Kündigung / Kreditablösung (Rückzahlung). Die Kreditablösung als Pendant zur Konditionsanpassung geschieht üblicherweise durch ein anderes Kreditinstitut im Zuge einer Kreditumschuldung.

Belastung
Bevor ein Kredit gewährt wird, muss die laufende Belastung für den Kunden ermittelt werden. Zu den Einflussfaktoren zählen beispielsweise das Einkommen, die Art der Haushaltsführung, das familiäre Umfeld, die Sicherheit des Arbeitsplatzes etc. Der Darlehensnehmer muss mit seinem regelmäßigen Einkommen in jedem Fall dazu in der Lage sein, die zusätzliche Belastung aus dem Darlehen tragen zu können. Ein gut durchdachter Finanzierungsplan sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Beleihungsauslauf
Das prozentuale Verhältnis aus Darlehenssumme zzgl. Vorlasten sowie dem Beleihungswert des Objektes wird als Beleihungsauslauf bezeichnet.

Beleihungsgrenze
Im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie gibt die Beleihungsgrenze den maximalen Prozentsatz der Fremdkapitalfinanzierung an. Je nach Kreditinstitut liegt die Beleihungsgrenze in aller Regel zwischen 45% und 80%.

Beleihungsobjekt
Im Zusammenhang mit einer Finanzierung aus einer Hand dienen Häuser, Grundstücke, Eigentumswohnungen etc., welche zur Absicherung des Darlehens herangezogen werden, als Beleihungsobjekte.

Beleihungsgrundlagen
Für die Prüfung des Beleihungsobjektes sind die sog. Beleihungsunterlagen erforderlich. Zu diesen Unterlagen gehören Bilder, Flurkarten, Baubeschreibungen, Grundrisse, Wohnflächenberechnungen, Grundbuchauszüge, Feuerversicherungsnachweise sowie bei Eigentumswohnungen Teilungserklärungen.

Beleihungswert
Bei einer Finanzierungsabwicklung gibt der Beleihungswert im Zusammenhang mit der Darlehensabsicherung den Wert des zu beleihenden Objektes an.

Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen werden für einen zugesagten, aber noch nicht in Anspruch genommenen Kredit berechnet (Auszahlung hat noch nicht stattgefunden). Dies hat seine Ursache darin, dass der Kreditgeber die Kreditmittel unmittelbar nach Zusage bereitstellt und das Kapital ab diesem Zeitpunkt für das Kreditinstitut nicht mehr zur Verfügung steht.

Besicherung
Bei der Aufnahme eines Darlehens wirken sich entsprechende Sicherheiten genauso positiv auf den effektiven Darlehenszins aus wie beispielsweise eine Bürgschaft. Zur Besicherung herangezogen werden können beispielsweise Häuser, Grundstücke oder Kraftfahrzeuge.

Besitz
Nach § 854 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist derjenige der Besitzer, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache hat. Sowohl beim Leasing als auch bei der Finanzierung ist der Fahrzeugnutzer Besitzer der Sache. Vom Besitz zu unterscheiden ist die Eigentümerschaft.

Beurkundung
Zum Schutz des Betroffenen ist eine Beurkundung durch den Notar in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Die Beurkundung ist u. a. bei Grundstückskaufverträgen sowie der Belastung von Grundstücken mit einer Grundschuld (Grundschuldbestellung) notwendig.

Bewirtschaftungskosten
Bewirtschaftungskosten fallen beim Betrieb sowie zum Unterhalt einer Immobilie an. Hierzu gehören beispielsweise die Heizkosten, die Grundsteuer, die Feuerversicherungsbeiträge oder evtl. anfallende Reparaturen.

Bodenwert
Ein wichtiger Faktor für die Ermittlung des Verkehrswertes ist der Bodenwert. Der Verkehrswert wiederum ist die entscheidende Grundlage zur Feststellung des Verkaufspreises und somit auch des Beleihungswertes.

Bonität
Ein schwieriges Thema ist die sog. Bonität. Bei der Beantragung eines Darlehens prüft das Geld gebende Kreditinstitut mithilfe der Schufa die Kreditwürdigkeit des Antragstellers. Der Antragsteller muss in der Lage sein, die zusätzliche Belastung aus dem Darlehen mit seinem regelmäßigen Einkommen tragen zu können. Die Schufa beurteilt die Bonität jedes Einzelnen zusätzlich anhand statistischer Faktoren ("Kreditscoring").

Bonitätsprüfung
Mit Hilfe der sog. Bonitätsprüfung stellt das Geld gebende Kreditinstitut die Zahlungsfähigkeit des Kunden fest. Die Bonitätsprüfung besteht aus zwei Teilen, der Schufaauskunft und der Feststellung, ob der Kreditnehmer in der Lage ist, das gewünschte Darlehen auch zurückzuzahlen. Bei der Bonitätsprüfung der Schufa wird die Kreditwürdigkeit anhand sog. Positiv- und Negativmerkmale festgestellt.

Bonitätsunterlagen
Zur Prüfung der Bonität des Antragstellers benötigt das Kreditinstitut bestimmte Unterlagen. Zu diesen sog. Bonitätsunterlagen zählen im Regefall die letzten drei Gehaltsabrechnungen, evtl. Einkommenssteuerbescheide / Einkommenssteuererklärungen, aber auch diverse Vermögensnachweise wie Bankguthaben, Immobilien und Lebensversicherungen. Auch Nachweise über bereits bestehende Kredite werden zu den Bonitätsunterlagen gerechnet. Selbständige müssen meist noch weitere Unterlagen wie Einnahmen-Überschussrechnung, Jahresabschlüsse etc. liefern.

Brandversicherung
Bei einer Baufinanzierung ist eine ausreichende Brandversicherung fast immer zwingend notwendig. Der Kreditgeber sichert dadurch ab, dass im Falle eines Brandes die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes (Neuwertversicherung, unterschiedlich vom Gebäudewert) abgedeckt sind.

Briefgrundschuld
Bei einer evtl. Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ist der Kreditgeber durch die Eintragung im Grundbuch dazu in der Lage, eine Zwangsvollstreckung anzustrengen und sein Geld auf diese Weise zurückzubekommen. Die Bedeutung der Briefgrundschuld hat im Laufe der letzten Jahre zugenommen.

Brutto
Bei Darlehensverträgen ist es grundsätzlich üblich, alle Kosten in Bruttobeträgen auszuweisen. Dies bedeutet, dass die gesetzliche Mehrwertsteuer in der Preisauszeichnung enthalten ist.

Buchgrundschuld
Bei einer plötzlich auftretenden Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers ist der Darlehensgeber durch die Eintragung im Grundbuch dazu in der Lage, eine Zwangsvollstreckung anzustrengen und sein Geld auf diese Weise zurückzubekommen. Die Bedeutung der Buchgrundschuld hat im Gegensatz zur Briefgrundschuld im Laufe der letzten Jahre zugenommen.

Bürgschaft
Eine sehr wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen spielen Bürgschaften. Der Regelfall ist die sog. selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der sich eine Privatperson gegenüber dem Darlehensgeber verpflichtet, für die Erfüllung der Verpflichtungen des Darlehensnehmers einzustehen. Der Bürge kann in diesem Falle in Anspruch genommen werden, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners feststehen muss. Eine vor allem im Bereich von Baufinanzierungen verbreitete Bürgschaftsart ist die sog. MaBV-Bürgschaft. Wenn ein Bauobjekt noch nicht fertig gestellt ist, und daher die Grundschuld für die Bank des Käufers noch nicht eingetragen werden kann, kann über den Weg der MaBV-Bürgschaft die Bank des Immobilienverkäufers einspringen. Die Bedeutung der MaBV-Bürgschaft liegt in der Besicherung sowohl des Darlehensgebers als auch des Käufers für den Fall, dass der Bau des Objektes nicht fertig gestellt werden kann.

Bürgschaftsgebühr
In vielen Fällen erhebt der Bürge eine einmalige Gebühr für die Übernahme des Bürgschaftsrisikos sowie zur Abdeckung des Prüfungs- und Verwaltungsaufwandes. Die Bürgschaftsgebühr (oft auch als Avalgebühr bezeichnet) wird vom Darlehensnehmer bezahlt. In diesem Zusammenhang wird dann auch oft von einem Avalkredit gesprochen.

Cashflow
Mit dieser Kennzahl wird das Selbstfinanzierungsvermögen eines Unternehmens beurteilt. Das Selbstfinanzierungsvermögen wird aus der Summe von Jahresgewinn und Abschreibung sowie Aufstockung der Rücklagen errechnet.

Courtage
Hiermit wird jene Gebühr bezeichnet, welche ein Makler für die Vermittlung eines Geschäftes berechnet. Derartige Gebühren sind auch im Bereich der Kreditvermittlung üblich und sollten im Zusammenhang mit den Kreditnebenkosten nicht vernachlässigt werden.

Damnum
Oft auch als Disagio bezeichnet wird das sog. Damnum. Diese in letzter Zeit an Bedeutung verlierende, effektive Verteuerung von Krediten besteht darin, dass ein prozentualer Anteil des Darlehensbetrages bei der Kreditauszahlung einbehalten wird. Die Verwendung eines Damnums führt zu einem niedrigeren Nominalzins und einem höheren Effektivzins. Beim Erwerb einer vermieteten Immobilie kann das Disagio steuerlich geltend gemacht werden.

Darlehen
Synonym verwendet mit dem Wort Kredit wird meist der Begriff des Darlehens. Eine mittlerweile gebräuchliche Abgrenzung zwischen diesen beiden Formen der Finanzierung besteht darin, Kredite mit längerer Laufzeit als Darlehen zu bezeichnen.

Darlehensantrag
Der Antrag bei einem Darlehen umfasst das Einreichen der vollständigen Bonitätsunterlagen und Beleihungsunterlagen. Die Praxis der Zusammensetzung dieser Unterlagen ist beim Darlehensantrag bei verschiedenen Kreditbanken auch dementsprechend unterschiedlich.

Darlehensbedingungen
Zu den Darlehensbedingungen, welche sich von Kreditinstitut zu Kreditinstitut erheblich unterscheiden können, werden die Höhe des Zinssatzes und des Auszahlungsbetrages, die Dauer der Zinsbindung, die Art und Höhe der Tilgung und die Art der Tilgungsverrechnung gezählt. Beim Zinssatz ist zwischen Effektivzins und Nominalzins zu unterscheiden.

Darlehensgeber
Als Darlehensgeber bezeichnet wird jede natürliche oder juristische Person, welche ein Darlehen an eine andere natürliche oder juristische Person vergibt. Die andere Partei wird als Gläubiger bezeichnet. Verbreitete Darlehensgeber sind Kreditbanken und Kreditinstitute. Diese prüfen die Bonität des Antragstellers und stellen bei einer erfolgreichen Bestätigung der Kreditwürdigkeit ein Darlehen zur Verfügung.

Darlehensgesamtbetrag
Mit diesem Begriff wird der Betrag bezeichnet, welcher der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber schuldet. Hierzu zählen neben der eigentlichen Darlehenssumme auch die meist optionale Restschuldversicherung, evtl. Bearbeitungsgebühren sowie die Zinsen.

Darlehensnehmer
Die Person, welche das Darlehen beantragt hat und vom Darlehensgeber ausbezahlt bekommt, wird als Darlehennehmer bezeichnet. Darlehennehmer kann sowohl eine natürliche wie auch eine juristische Person sein.

Darlehensvertrag
Der Darlehenvertrag wird zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer abgeschlossen. Bevor es allerdings soweit ist, muss zuerst die Kreditwürdigkeit des Antragstellers geprüft werden. Ohne entsprechende Bonität ist eine Kreditauszahlung trotz oft anders lautender Werbeaussagen nicht möglich.

Dingliche Sicherheiten
Zur Absicherung des Darlehensgebers im Zusammenhang mit Baufinanzierungen wird beim Darlehensvertrag das Geld gebende Kreditinstitut in das Grundbuch eingetragen.

Direktbank
Direktbanken zeichnen sich durch einen Verzicht auf ein kostenintensives Filialnetz aus. Aus diesem Grund kann eine Direktbank ihre Dienste sehr günstig anbieten. Bei vollständigen Bonitätsunterlagen kommt es oft innerhalb weniger Tage zur Kreditauszahlung. Paradebeispiel für Direktbanken ist die Südwestkreditbank SWK.

Disagio
Auch als Disagio bezeichnet wird das sog. Damnum, ein Zinsabschlag, der vor Auszahlung des Kredites von der Darlehenssumme abgezogen wird. Die Folge ist eine optische Verschönerung der Kreditzinsen durch ein Sinken des Darlehensnominalzinses. Effektiv stellt ein Disagio eine Verteuerung des Kredites dar. Diese Verteuerung schlägt sich im Effektivzins natürlich nieder.

Drittkäuferbenennungsrecht
Hiermit wird bei Leasingverträgen mit Restwertabrechnung und bei fristlosen Kündigungen das Recht des Leasingnehmers verbunden, einen Dritten als Käufer des Leasingfahrzeuges zu benennen, der das Leasingfahrzeug zu einem höheren Preis ankauft als der Leasinggeber.

Effektivzins
Der sog. effektive Jahreszins – verkürzt auch als Effektivzins bezeichnet – gibt die Gesamtbelastung pro Jahr an, welche der Kreditnehmer zu tragen hat. Der Unterschied zum Nominalzins kommt dadurch zustande, dass zahlreiche Geldinstitute die Restschuld nicht mit der eingehenden Tilgungsrate, sondern in größeren Zeiträumen mindern. Somit zahlt der Kreditnehmer gewissermaßen Zinsen für bereits getilgte Schulden. In jedem Falle ist der Effektivzins bei einem Kreditvergleich eine deutlich bessere Vergleichsgrundlage als der Nominalzins.

Eigenheimzulagenförderung
Wenn von der sog. Eigenheimzulagenförderung die Rede ist, so ist hiermit eine spezielle Steuersparmöglichkeit für Eigenheimbesitzer gemeint. Voraussetzung für Inanspruchnahme (die rechtlichen Bestimmungen finden sich im Zulagenförderungsgesetz) ist, dass der Erwerb der Immobilie oder der Bauantrag frühestens auf 01.01.1996 datiert ist. Förderungsfähig sind ausschließlich inländische und selbst genutzte Immobilien. Des Weiteren gibt es bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten, welche vom Antragsteller nicht überschritten werden dürfen.

Eigenkapital
Abhängig von der Höhe des beanspruchten Kredites wird vom Darlehensnehmer unter Umständen ein gewisser Anteil der Kreditsumme als Eigenkapital erwartet. Kommt man im Konsumentenkreditbereich meist auch ohne einen Eigenanteil aus, sieht die Sache bei einer Immobilienfinanzierung anders aus. Hier werden beispielsweise Bausparguthaben, Girokontoguthaben und Barmittel, aber auch Aktien, Wertpapiere und Arbeitgeberdarlehen sowie unbelasteter Immobilienbesitz als Eigenkapital angerechnet. Bereits bestehende Darlehen mindern das anzurechnende Eigenkapital. In den meisten Fällen ist bei einer Immobilienfinanzierung ein Eigenkapitalanteil von 20% bis 30% unerlässlich. Der Prozentsatz hängt entscheidend von der gesamten Bonität des Antragstellers ab.

Eigenleistungen
Eine wichtige Rolle im Bereich der Immobilienfinanzierung spielen Eigenleistungen. Diese können fehlendes Eigenkapital zwar nur bedingt ersetzen, mindern die Baukosten und damit den Bedarf an Fremdkapital jedoch oft erheblich. Neben der eigenen Arbeitstätigkeit werden auch die (kostenlosen) Arbeitsleistungen von Bekannten sowie kostenloses Material zu den Baueigenleistungen gerechnet. Eine steuerliche Berücksichtigung der Baueigenleistungen ist leider nicht möglich.

Eigennutzung
Mit diesem Begriff aus dem Immobilienbereich wird schlicht und einfach die Tatsache bezeichnet, dass der Eigentümer einer Immobilie diese zu eigenen Wohnzwecken nutzt.

Eigentum
Oft schwieriger als erwartet ist die Frage nach dem Eigentum. Basis hierzu ist der § 903 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Demnach ist derjenige, der alle Rechte an einem Gut hält, der Eigentümer. Im Finanzierungsbereich ist der Kreditnehmer auch Eigentümer, allerdings gilt der Eigentumsvorbehalt der Bank bis zur Bezahlung der letzten Kreditrate. Anders verhält sich die Angelegenheit im Leasingbereich. Hier bleibt der Leasinggeber grundsätzlich Eigentümer.

Eigentumswohnung
Auf Basis der Rechtsvorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes wird hierunter das Eigentum an einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus verstanden. Zum Eigentumserwerb ist die notarielle Beurkundung erforderlich. Der tatsächliche Besitz ist hiervon unabhängig zu sehen.

Einheitswert
Bei diesem oft im Zusammenhang mit der Wertfeststellung von Immobilien gebrauchten Begriff handelt es sich um einen vom Finanzamt zur Bemessung verschiedener Steuerarten festgesetzten Richtwert. Besondere Bedeutung kommt dem Einheitswert bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer und der Grundsteuer zu.

Einkommensnachweise
Wer einen Kredit aufnehmen möchte, muss Nachweise liefern, welche klarstellen, inwieweit der Darlehensinteressent dazu in der Lage ist, die zusätzliche Belastung aus dem Darlehensvertrag zu tragen. Als Einkommensnachweise dienen beispielsweise die letzten Einkommenssteuerbescheide, Verdienstbescheinigungen des aktuellen Arbeitgebers sowie bei Selbständigen und Freiberuflern Bilanzen mit Verlust- und Gewinnberechnung.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung kurz und knapp
In diesen steuerlich bedeutsamen Bereich fallen in erster Linie Mieteinnahmen und Pachtzinseinnahmen, beispielsweise betreffend einer vermieteten Eigentumswohnung, sowie zusätzlich Einkünfte aus Werbungskosten. Zu berücksichtigen ist die Freistellungserklärung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Einliegerwohnung
Eng mit dem Begriff Eigentumswohnung verbunden wird hiermit eine kleinere abgeschlossene, innerhalb eines Einfamilienhauses befindliche Wohnung bezeichnet. Auch hier ist bei einem Eigentumsübergang die notarielle Beurkundung erforderlich.

Endfälliges Darlehen
Im Gegensatz zu einem "normalen" Darlehen oder einem Annuitaetendarlehen, bei welchem sich die monatliche Ratenleistung aus Zins- und Tilgungsanteil zusammensetzt, wird ein endfälliges Darlehen erst zum Ende der Laufzeit mit einer einzigen Zahlung getilgt. Dementsprechend sind die zu zahlenden Zinsen während der gesamten Laufzeit konstant. Als Tilgungsinstrumente für endfällige Darlehen kommen oft speziell zu diesem Zweck abgeschlossene Lebensversicherungen zum Einsatz.

Erbbaurecht
Das sowohl veräußer- als auch vererbbare Erbbaurecht berechtigt den aus ihm Begünstigten dazu, ein Bauwerk (verbunden mit einer entsprechenden Baugenehmigung) auf fremdem Boden zu errichten und / oder zu betreiben. Als Entschädigung ist der sog. Erbbauzins zu entrichten, und zwar während des gesamten Nutzungszeitraumes, entsprechende Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Gebäudewert zu.

Erschließungskosten
Größer als geplant sind beim Hausbau nicht nur die eigentlichen Herstellungskosten, sondern auch die sog. Erschließungskosten. In diesen Bereich fallen beispielsweise die Kosten zur Erschließung von Wasser- und Abwassereinrichtungen sowie die Kosten für Anschluss von Strom und Gas. Zuständig für die Anschlüsse ist die Kommune, die Beteiligung des Grundstückeigentümers laut Grundbuchauszug an den anfallenden Kosten erfolgt gemäß der entsprechend gültigen Gebührenordnung.

Erstrangige Hypothek
Wenn eine erstrangige Hypothek zur Absicherung eines Darlehensgeschäftes verwendet wird, so kann man besonders günstige Zinssätze erzielen. Dies hat seine Ursache darin, dass im Fall einer eventuellen Verwertung der Darlehensgeber an erster Stelle im Grundbuch steht und damit auch als erster abgefunden wird. Von einer 1a-Hypothek wird gesprochen, wenn die Beleihungsgrenze unter 60 Prozent liegt.

Fahrzeugpreis
Die rechnerische Summe aus dem Grundpreis des Kraftfahrzeuges und den Kosten für diverse Sonderausstattungen wird als Fahrzeug Preis bezeichnet. Diese Summe ist unter Einbeziehung des vorhandenen Eigenkapitals dann auch maßgeblich für den Kreditbedarf.

Faktoren
Beim Leasingvertrag wird zwischen sog. Plus- und Minusfaktoren unterschieden. Mit diesen Faktoren wird die Plus- und Minusrate für die Leasingrate auf Basis des Vertrags- bzw. Restwertes berechnet.

Fertighaus
Lange Zeit war es gängige Praxis sog. Fertighäuser vollkommen bezugsfertig zu übergeben. In letzter Zeit geht der Trend allerdings mehr und mehr zum sog. Ausbauhaus, bei dem der Bauherr einen Teil des Innenausbaus selbst übernimmt. Eine Beleihung ist bei einem Fertighaus prinzipiell analog einem "normalen" Haus möglich, allerdings wird vom Lieferer oft eine Zahlungsgarantie von der finanzierenden Bank verlangt. Die Zahlungsgarantie sichert die Lieferfirma für den Zeitpunkt der Lieferung auch dann ab, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen (noch) nicht erfüllt sind.

Festzinshypothek
Im Gegensatz zum sog. Gleitzinsdarlehen, bei welchem sich die Kreditzinsen zu jedem Zeitpunkt ändern können, also eine Konditionsanpassung stattfinden kann, zeichnet sich eine Festzinshypothek durch für einen bestimmten Zeitraum garantierte Konditionen aus. In diesem Zusammenhang wird auch oft von Zinsfestschreibung gesprochen.

Feuerversicherung
Wie der Name vermuten lässt ist eine Feuerversicherung für Feuerschäden an einem Gebäude zuständig. Bei Baufinanzierungen ist eine sog. Neuwertversicherung obligat. Diese deckt im Schadensfall die Gesamtkosten, welche zur Wiederherstellung des Objekts notwendig sind. Dieser Betrag muss mit dem Gebäudewert an sich natürlich nicht übereinstimmen.

Finanzierung
Im Gegensatz zum Kauf aus Barmitteln erstreckt sich der Eigentumserwerb bei einer Finanzierung über ein Darlehen und einen längeren Zeitraum. Der Eigentumsübergang findet nicht sofort statt, sondern erst zum Ende der Darlehenslaufzeit mit Zahlung der abschließenden Kreditrate.

Finanzierung aus einer Hand
Hierbei handelt es sich um eine Verbundfinanzierung. Der Verbund kann hierbei aus eigenen Mitteln, aber auch aus einem "Paket" diverser Darlehen bei unterschiedlichen Kreditinstituten bestehen.

Finanzierungsplan
Die Gegenüberstellung von zur Verfügung stehendem Eigenkapital und notwendigen Gesamtkosten steht im Mittelpunkt des sog. Finanzierungsplans. Die resultierende Differenz entspricht dem aufzunehmenden Finanzierungskredit. Bei der Erstellung des Finanzierungsplans müssen die kompletten Erwerbs- oder Herstellungskosten sowie das notwendige Eigen- und Fremdkapital ermittelt werden.

Flurkarte
Eine wesentliche Rolle spielen im Objektkredit Bereich sog. Flurkarten. Hierbei handelt es sich um amtliche Lagepläne und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch, welche von den Liegenschaftsämtern erstellt werden und alle notwendigen technischen Informationen zum Grundstück enthalten.

Forward Darlehen
Nicht immer die günstigste Lösung ist die Aufnahme eines sog. Forward Darlehen. Bei nur noch kurze Zeit laufenden Darlehen hat der Darlehensnehmer mit einem Forwarddarlehen die Möglichkeit, sich den aktuellen günstigen Effektivzinssatz für eine bestimmte Zeit zu sichern. Der bereits bestehende Kredit bleibt bis zum Ende der Laufzeit unverändert und wird dann vom Forward Darlehen abgelöst. Zinsen zahlen muss man für das Forwarddarlehen jedoch bereits ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Insofern sollte der Interessent genau prüfen, ob die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditablösung wirklich teurer kommt als der Abschluss eines Forward Darlehens.

Freistellungserklärung
Beim Bau von Eigentumswohnungen sichert sich die finanzierende Bank dem Bauherrn gegenüber in vielen Fällen durch eine sog. Global Grundschuld ab. Diese Global Grundschuld kann dann problematisch werden, wenn der Käufer einer noch nicht fertig gestellten Eigentumswohnung von seiner Bank das Darlehen nicht ausbezahlt bekommt solange die Global Grundschuld besteht. In diesem Fall wird eine Zwischenfinanzierung notwendig. Die sog. Freistellungserklärung bezeichnet die Garantie der Bank, dass die Globalbelastung mit Zahlung des gesamten Kaufpreises wegfällt.

Fremdkapital
Hierunter fallen alle Finanzierungsmittel, welche von Kreditbanken in Darlehens- oder Kreditform zur Verfügung gestellt werden. Eine besondere Rolle spielen die sog. Hypothekenbanken, welche sich auf die Vergabe langfristiger Baudarlehen spezialisiert haben.

Gebäudewert
Wer sich bereits mit dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie beschäftigt hat, ist mit Sicherheit dem Begriff Verkehrswert begegnet. Dieser Verkehrswert bildet die Grundlage für den Preis einer Immobilie. Zur Ermittlung des Verkehrswertes spielt wiederum der Gebäudewert eine wichtige Rolle. Zusammen mit dem Bodenwert findet der Gebäude-Wert auch bei der Bildung des Beleihungswertes Verwendung.

Gebrauchtfahzeug
Die Anschaffungskosten für einen Neuwagen bewegen sich heutzutage in einem Bereich, der für viele Endverbraucher unerschwinglich ist. Eine Alternative stellen günstige Gebrauchtfahrzeuge dar. Wichtigste Charakteristika bei einem Gebrauchtfahrzeug sind das Vorhandensein einer bestimmten Laufleistung und / oder Zulassungszeit sowie die Zulassung auf den Endverbraucher. In vielen Fällen werden frühere Dienst- oder Vorführfahrzeuge als Gebrauchtfahrzeuge eingesetzt.

Geldbeschaffungskosten
Eine nicht unbedeutende Rolle in der Beurteilung, ob ein Darlehenkredit günstig ist oder nicht, spielen die mit der Beantragung und Gewährung verbundenen Nebenkosten. Zu diesen Geldbeschaffungskosten zählen beispielsweise die Kosten für Grundbucheintrag und Notar, Bearbeitungsgebühren, ein evtl. Zinsabschlag bei Darlehensauszahlung, Provisionsgebühren etc. Besonders im Kreditvermittlerbereich werden teilweise Vorkosten unabhängig vom Zustandekommen eines Darlehenkredit in Rechnung gestellt.

Gesamtschuldner
Weder Regel noch Ausnahme ist die Möglichkeit, ein Darlehen nicht alleine, sondern zusammen mit anderen natürlichen Personen aufzunehmen. Klassisches Beispiel in diesem Bereich ist der Kreditvertrag bei Verheirateten. Rechtlich hat jeder Kreditnehmer die gleiche Verpflichtung das aufgenommene Darlehen zurückzuzahlen – und zwar vollständig. Diese Tatsache führt zum Begriff Gesamtschuldner, welchen der Kreditgeber frei wählen kann. Selbstverständlich kann die Darlehensrückzahlung nur einmal eingefordert werden.

Gewerbedarlehen
Den Gegensatz zum Konsum- und Privatkreditbereich bildet das Gewerbekredite Segment. In aller Regel ist hier der Darlehensbetrag bedeutend größer als bei Privatkrediten, dafür ist in vielen Fällen eine solide Kalkulationsbasis vorhanden, was sich in günstigen Finanzierungskonditionen (z.B. langfristige Festzinshypotheken) niederschlägt. Gewerbedarlehen werden für gewerblich genutzte Objekte unterschiedlichster Art vergeben. Hierzu zählen beispielsweise Büro- und Geschäftsgebäude, Lagerbauten, Fabrik- und Werkstattgebäude, aber auch Restaurants oder Hotels.

Gläubiger
Das Antonym zum Begriff Schuldner stellt der Terminus Gläubiger dar. Dieser Begriff ist weiter gefasst als man zunächst vielleicht meinen könnte und nicht auf den Darlehensbereich beschränkt. Bezeichnet wird hiermit vom Grundsatz her eine natürliche oder auch juristische Person, welche einer anderen natürlichen oder juristischen Person eine Leistung schuldet. Bei dieser Leistung kann es sich sowohl um materielle (z.B. Geld im Sinne von Fremdkapital) als auch um immaterielle (z.B. Arbeit) Güter handeln. Im Darlehensbereich ist es auch möglich dass mehrere Personen Gläubiger beim selben Gut sind.

Grundbuch
Der Traum von den eigenen vier Wänden spielt im Leben vieler Menschen eine zentrale Rolle. Falls dieser Traum irgendwann einmal Wirklichkeit werden sollte, kommt es zum Grundbucheintrag. Die für die Führung des Grundbuches zuständige Institution nennt sich folgerichtig Grundbuchamt. Dokumentiert sind im Grundbuch die Rechtsverhältnisse jedes Grundstückes. Neben Angaben zum Eigentümer findet man auch Angaben zu mit dem Grundstück verbundenen Grundpfandrechten.

Grundbuchauszug
Hierunter wird eine vollständige Abschrift aller mit einem Grundstück verbundenen Eintragungen im Grundbuch verstanden, die notarielle Beurkundung ist hierbei die Regel. Der Grund für die Anforderung einer derartigen Abschrift ist in aller Regel die Aufnahme eines Darlehens. Der Kreditgeber kann auf diese Weise einerseits nachvollziehen, welche Rechte Dritter an dem Grundstück vorhanden sind. Andererseits muss der Kreditnehmer in vielen Fällen durch einen Grundbuchauszug die rangrichtige Eintragung des neuen Kreditgebers nachweisen.

Grunderwerbsteuer
Beim Erwerb eines Grundstückes oft vergessen bzw. in der Kalkulation nicht berücksichtigt wird die Tatsache, dass dem Staat für den Grundstückserwerb eine Steuer zusteht. Diese Steuer beträgt aktuell 3,5% vom Kaufpreis der Immobilie. Die Grunderwerbsteuer muss bei der Finanzierungsplanung unbedingt miteinbezogen werden, da das benötigte Fremdkapital durch sie größer wird.

Grundpfandrecht
Hypotheken und Grundschulden sind sog. Grundpfandrechte. Insofern ist letzterer Terminus als Überbegriff zu sehen. Kann ein Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensgeschäft nicht mehr nachkommen, so kann die Bank als Begünstigter der Hypothek oder Grundschuld Geld fordern. Im Extremfall kann es durch die Grundpfandrecht Verwertung zur Zwangsversteigerung kommen.

Grundschuld
Viele Darlehensformen werden über die Eintragung einer Grundschuld abgesichert. Die betreffende Bank, Bausparkasse etc. wird als Begünstigter des Grundpfandrechtes ins Grundbuch eingetragen. Zu unterscheiden sind in diesem Zusammenhang die beiden Ausgestaltungsformen Briefschuld und Buchschuld. Während eine Buchschuld direkt in das Grundbuch eingetragen wird, ist dies bei der kostspieligen Briefschuld nicht der Fall. Letztere bietet allerdings den Vorteil, dass im Falle einer Umschuldung keine kostenpflichtigen Änderungen im Grundbuch vonnöten sind.

Grundschuldbestellung
Hierunter wird schlicht und einfach die Bestellung der Grundschuld durch den Grundstückseigentümer beim zuständigen Grundbuchamt verstanden. Anlass für Grundschuldbestellungen ist in aller Regel die Aufnahme eines Objektkredits, welcher mittels des zu bestellenden Grundpfandrechts abgesichert wird.

Grundsteuer
Diese Steuerart wird direkt von der Gemeinde erhoben. Grundsteuern sind prinzipiell bei jeder beliebigen Ausgestaltung von Grundvermögen zu zahlen und fallen jährlich an, zählen also nicht zu den direkten Baunebenkosten. Basis für die Ermittlung der Grundsteuerhöhe ist der Einheitswert des betreffenden Grundstückes.

Halter
Hierunter wird derjenige verstanden, der die tatsächliche und dauerhafte Verfügungsgewalt über ein Kraftfahrzeug innehat. Rechtlich vom Fahrzeughalter abzugrenzen ist der Besitzer des KFZ und das Eigentum daran. Der Halter muss das Kraftfahrzeug zudem für eigene Rechnung gebrauchen.

Herstellungskosten
Steuerrechtlich werden unter den Begriff Herstellungskosten all jene beim Bau eines Gebäudes anfallenden Kosten subsumiert, welche abschreibungsfähig sind. Hierzu zählen beispielsweise die Grundstückskosten inklusive der Kosten für die Erschließung, die Baukosten, diverse Baunebenkosten (z. B. für Dienstleistungen von Architekten oder Ingenieuren) sowie sonstige Nebenkosten (z.B. Notar- und Maklerkosten, Grunderwerbssteuer etc.).

Hypotheken
Eine häufige Form der Darlehensabsicherung stellt die sog. Hypothek dar. Ähnlich einer Grundschuld stellt auch eine Hypothek ein Grundpfandrecht dar und muss ins Grundbuch eingetragen werden. Die Verknüpfung mit der Darlehensforderung ist hierbei wesentlich. Mit zunehmender Tilgung des Darlehens verringert sich auch die Hypothekenbelastung.

Hypothekenbanken
Eine häufige Form der Darlehensabsicherung stellt die sog. Hypothek dar. Ähnlich einer Grundschuld stellt auch eine Hypothek ein Grundpfandrecht dar und muss ins Grundbuch eingetragen werden. Die Verknüpfung mit der Darlehensforderung ist hierbei wesentlich. Mit zunehmender Tilgung des Darlehens verringert sich auch die Hypothekenbelastung.

IFA – Independent Financial Advisor
Der Terminus IFA ist die gebräuchliche Abkürzung für den "Independent Financial Advisor". Hierunter versteht man bankenunabhängige Finanzberatungen. Der Vorteil bei einer Beauftragung eines unabhängigen Finanzberaters liegt in der größeren Angebotsvielfalt und der meist größeren Objektivität hinsichtlich der verschiedenen Finanzierungsvarianten beispielsweise bei günstigem Baugeld.

Immobilien
Wenn man die Wortwurzel des Begriffes Immobilie untersucht, so stößt man auf das lateinische "in mobilis", was soviel wie "unbeweglich" heißt. Dementsprechend versteht man unter Immobilien (oft wird auch von Liegenschaften gesprochen) nicht bewegliche Objekte. Bei einer Immobilie kann es sich sowohl um ein bebautes als auch um ein unbebautes Grundstück handeln. Im Falle einer Bebauung werden die auf dem Grundstück errichteten Gebäude (-bestandteile) ebenfalls unter den Immobilien-Begriff subsumiert und zum Gebäudewert zusammengezogen.

Immobilienfond
Großer Beliebtheit erfreut sich seit einigen Jahren die Geldanlage in Form sog. Fonds. Die Palette an Ausgestaltungen wurde dabei in letzter Zeit sehr vielfältig. Zu den bedeutendsten Fondsvarianten zählen neben Investmentfonds jedoch nach wie vor klassische Immobilienfonds. Die Geldanlage erfolgt hierbei – wie der Terminus unschwer erahnen lässt – in Immobilienform. Ausschüttungen werden bei einem Immobilienfond in aller Regel aus den erwirtschafteten Mieteinnahmen beispielsweise von Eigentumswohnungen getätigt.

Indexfond
Im Zuge der allgemeinen Beliebtheit von Fonds als sinnvolle Variante sicherer und dennoch lukrativer Vermögensanlage zunehmend an Bedeutung gewinnen Indexfonds. Bei einem Indexfond werden Werte verschiedener Indices herangezogen. Auf diese Art und Weise lassen sich Chancen und Risiken bei der Fondanlage besser streuen als beispielsweise bei Investmentfonds und zudem sehr gut steuern.

Inkasso
Hierunter versteht man zunächst schlicht den Einzug fälliger Forderung durch ein Kreditinstitut. Bei diesen Forderungen kann es sich beispielsweise um einen Wechsel, einen Scheck oder auch Kupons handeln. Im erweiterten Sinne wird der Inkasso-Begriff oft aber für die sog. Zession verwendet. Hierbei erfolgt der Forderungseinzug durch ein gewerbsmäßig tätiges Inkassounternehmen. Der Schuldner muss im Falle unstreitiger und fälliger Forderungen die Inkassokosten tragen. Allerdings hat der Gläubiger eine Schadenminderungspflicht und muss bei Beauftragung eines Anwaltes die entsprechenden gesetzlichen Obergrenzen beachten.

Innenfinanzierung
Im Finanzierungsbereich grundsätzlich zu unterscheiden sind die beiden Varianten Außenfinanzierung und Innenfinanzierung. Wenn die Finanzierung ausschließlich mit Mitteln bewerkstelligt wird, welche aus dem eigenen Unternehmen stammen (kein Fremdkapital notwendig), so wird von einer Innenfinanzierung gesprochen. In der Praxis stammen die Mittel für Innenfinanzierungen oft aus dem Verkauf von Unternehmensteilen oder aus Abschreibungen.

Insolvenz
Insolvent ist ein Unternehmen dann, wenn es zahlungsunfähig ist. Anhaltende Zahlungsunfähigkeit und kompletter Verlust der Liquidität führt in der Regel zur Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens. Der Insolvenz-Begriff ist allerdings nicht auf den Unternehmensbereich und juristische Personen beschränkt. Auch natürliche Personen können zahlungsunfähig werden. Hier spricht man dann von der sog. Regelinsolvenz (Selbständige) oder Verbraucherinsolvenz (nicht selbständig Tätige).

Insolvenzverfahren
Das Verfahren zur Abwicklung zahlungsunfähiger juristischer Personen oder auch insolventer natürlicher Personen trägt den Namen Insolvenzverfahren. Grundsätzliches Ziel des Verfahrens ist es, eine bestmögliche Befriedigung aller Gläubiger zu erreichen. Rechtliche Basis ist in der Bundesrepublik Deutschland die Insolvenzordnung.

Investitionsgüter
Sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich ist eine Unterteilung in Investitions- und Konsumgüter verbreitet. Im Privatbereich zielt der Investitionsgut-Begriff primär auf den höheren Wert und die langfristige Nutzung ab. Bei Unternehmen steht dagegen die Anschaffung und Nutzung im Rahmen der Geschäftstätigkeit im Vordergrund. Eine Sonderform stellen Leasingverträge dar. Geleaste Investitionsgüter werden als Leasingobjekte bezeichnet.

Investmentfonds
Eine attraktive Form der Vermögensanlage stellt der sog. Investmentfond dar. Dieser Fond wird – ähnlich wie ein Indexfond – von einer qualifizierten Investmentgesellschaft betreut und bietet in vielen Fällen attraktive Rendite bei vergleichsweise geringem Risiko. Ausschüttungen an Anteilseigner finden meist in Form von Dividenden statt.

Inzahlungsnahme
Im Bereich von Autofinanzierungen eine wichtige Rolle spielt das Instrument der Inzahlungsnahme. Bei Abschluss einer Neuwagenfinanzierung erklärt sich der Verkäufer (das entsprechende Autohaus) oft bereit, den Gebrauchtwagen in Zahlung zu nehmen. Dadurch wird die Finanzierung erleichtert, da die aufzunehmende Darlehenssumme um die Anrechnung des Gebrauchtwagens vermindert wird.

Jahresleistungen
Die wohl wichtigste Größe in der Beurteilung eines konkreten Kreditangebotes stellt die sog. Jahresleistung dar. Rechnerisch setzt sie sich aus den Summen von geleisteter Tilgung und gezahlten Zinsen zusammen. Die Jahresleistung kann konstant sein – dann ist oft von einem Annuitätenkredit die Rede – oder auch variabel. Aufgrund des im letzten Satz erwähnten Zusammenhanges werden Jahresleistungen auch als Annuitäten bezeichnet.

Jahresüberschuss
Die von einem Unternehmen innerhalb eines Geschäftsjahres erzielten Gewinne werden auch als Jahresüberschüsse bezeichnet. Über die Verwendung dieser Jahresüberschüsse wird oft im Rahmen einer Gesellschafterversammlung entschieden. Neben einer Gewinnausschüttung an die Anteilseigner (z.B. in Dividendenform) besteht auch die Möglichkeit einer Verwendung im Rahmen der Innenfinanzierung oder eine gesonderten Vermögensanlage.

Juristische Personen
Allgemein verbreitet ist die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen. Eine juristische Person wird als Zusammenschluss von Sach- oder Personengesamtheiten definiert und ist rechtsfähig, die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals im Rahmen der Innenfinanzierung spielt dabei keine Rolle. Im privaten Bereich werden juristische Personen oft in Form einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), AG (Aktiengesellschaft), KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien), eG (eingetragene Genossenschaft) oder eines e.V. (eingetragener Verein) realisiert. Bei den Varianten des öffentlichen Rechts sind die staatlichen Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) zu nennen, des Weiteren halbstaatliche Organisationen wie die Bundesbank sowie Stiftungen.

Katasteramt
Im Immobilienbereich eine wichtige Rolle kommt den sog. Katasterämtern oder auch Liegenschaftsämtern zu. Hier werden Verzeichnisse mit den "technischen" Eigenschaften aller innerhalb der entsprechenden Gemeinde befindlichen Grundstücke geführt. Weitere bedeutende Aufgaben eines Katasteramts sind Grenzfeststellungen bzgl. bestimmter Grundstücke sowie die technische Umsetzung der Bodenordnungsverfahren. Wer eine Baufinanzierung anstrebt, benötigt oft einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder auch eine Flurkarte zum Grundstück (amtlicher Lageplan).

Katasterpapiere
Unter Katasterpapieren versteht man die Auszüge aus den Liegenschaftsbüchern der Gemeinden sowie amtliche Lagepläne (Flurkarten) – beide werden von den gemeindlichen Katasterämtern geführt. Katasterpapieren kommt besonders im Bereich der Baufinanzierung eine besondere Bedeutung zu, da das finanzierende Kreditinstitut die entsprechenden Unterlagen zur Beurteilung der Finanzierungsanfrage benötigt.

KFZ-Brief
Im KFZ-Bereich als Eigentumsnachweis dient der KFZ-Brief. Dieser bleibt im Falle einer Fahrzeugfinanzierung bis zur Bezahlung der letzten Kreditrate bzw. bis zur Ablösung der kompletten Darlehensschuld beim finanzierenden Kreditinstitut oder beim Fahrzeughändler. Wurde das betreffende Fahrzeug geleast, so bleibt der KFZBrief bei der entsprechenden Leasinggesellschaft.

Kilometervertrag
Kilometerverträge bieten dem Kunden Planungssicherheit und helfen dabei, böse Überraschungen zu vermeiden. Im Zentrum des Kreditvertrages steht eine bestimmte vereinbarte Kilometerleistung, auf welcher der zu entrichtende Betrag basiert. Bleibt der Kunde am Ende der Vertragslaufzeit unterhalb dieser Kilometerleistung, bekommt er Geld zurückerstattet, bei einem Überschreiten wird hingegen eine Nachzahlung oder Nachfinanzierung fällig.

Konditionsanpassung
Eine Anpassung der Konditionen – in diesem Zusammenhang fallen auch oft die Termini Zinsanpassung oder Prolongation – ist im Finanzierungsbereich durchaus üblich. Der für einen bestimmten Zeitraum garantierte Festzins wird bei Ablauf der Zinsfestschreibung neu angepasst. Das neue Angebot des Kreditinstituts wird hierbei primär durch den aktuellen Kapitalmarktzins beeinflusst. Der Darlehensnehmer kann dieses Angebot annehmen oder wahlweise auch den fälligen Restbetrag im Zuge einer Finanzierung durch ein anderes Unternehmen zurückbezahlen (Umschuldung).

Konsumkredit
Im Gegensatz zu zweckspezifischen Darlehen zeichnen sich Konsumkredite in aller Regel durch einen höheren Effektivzins aus. Wesen bestimmend ist die Tatsache, dass die Kreditverwendung frei, also nicht an ein bestimmtes Finanzierungsobjekt (wie z. B. bei einem Immobilienkredit) gebunden ist und der Darlehesgeber das Kreditrisiko allein durch das Arbeitseinkommen absichert.

Kredit
Auf das aus dem Lateinischen stammende Wort "credere" (glauben) geht das deutsche Wort Kredit zurück. Einen noch besseren Sinnzusammenhang bietet das Wort "Creditum", was soviel beutet wie "auf Treu und Glauben Anvertrautes". Wer Kredite gewährt, der überlässt einem anderen Sach- oder Geldmittel für einen bestimmten Zeitraum gegen die Zahlung eines Entgelts (Kreditzins). Im volkwirtschaftlichen Zusammenhang liegt die Bedeutung von Krediten in der planmäßigen Lenkung von Fremdkapital an das für den Mitteleinsatz am besten geeignete Ziel.

Kreditbedarf
Ein Finanzierungsplan sollte eine Aufstellung der gesamten anfallenden Erwerbs- und Herstellungskosten sowie eine Gegenüberstellung von vorhandenem Eigenkapital und notwendigem Fremdkapital enthalten. Zum vorhandenen Eigenkapital werden alle zur Finanzierung verfügbaren Mittel gerechnet, beispielsweise auch Bankguthaben. Zudem müssen auch alle vorhandenen Fremdfinanzierungspositionen wie z. B. eine Festzinshypothek in den Finanzierungsplan einbezogen werden. Die vorhandene Differenz zwischen vorhandenem Eigenkapital und anfallenden Gesamtkosten entspricht dem entstehenden Finanzierungsbedarf.

Kreditgeber
Dies kann im Prinzip jede natürliche, aber auch jede juristische Person sein, welche einen Kredit an eine andere Person oder auch ein Unternehmen gewährt. Synonym zu sehen ist der Begriff des Gläubigers. In aller Regel handelt es sich bei Kreditgebern um auf die Kreditvergabe spezialisierte Bankinstitute, welche für die Überlassung des Kreditbetrages nach erfolgreicher Bonitätsprüfung Kreditzinsen berechnen. In letzter Zeit zunehmend an Bedeutung gewinnt die Kreditvergabe von Privat an Privat über spezialisierte Internetmarktplätze wie beispielsweise smava.de.

Kreditgebühren
Wenn man den Netto-Darlehensbetrag mit dem monatlichen Zinssatz und der Vertragslaufzeit in Monaten multipliziert und das Ergebnis durch 100 dividiert, so erhält man die Summe aller Zinszahlungen, welche auch als Kreditgebühr bezeichnet wird. Eventuelle Kreditnebenkosten können allerdings noch hinzukommen.

Kreditinstitut
Unter dem Begriff Kreditinstitute werden alle Unternehmen subsumiert, welche die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um Privatpersonen oder auch Unternehmen einen Kredit zu gewähren. Die Bankenlizenz ist in der Bundesrepublik Deutschland für Kreditverträge zwingend vorgeschrieben. Die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen finden sich im Kreditwesengesetz.

Kreditkonditionen
Unter Kreditvoraussetzungen oder auch Kreditkonditionen versteht man eine Reihe an zwingend notwendigen Persönlichkeitsmerkmalen, welche zwingend erfüllt sein müssen, um einen Kredit online beantragen zu können. Die Kreditvoraussetzungen sind von Anbieter zu Anbieter durchaus unterschiedlich, grundsätzlich lassen sich aber folgende Schnittpunkte feststellen: Der Antragsteller muss in einem festen, nichtselbständigen Arbeitsverhältnis stehen (Einkommensnachweise bei der Legitimationsprüfung beilegen), einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und auf eigene Rechnung bzw. eigenen Namen handeln.

Kreditkonsolidierung
Eine Umschuldung oder Umfinanzierung kann dann Sinn machen, wenn mehrere unabhängige Kreditverträge bestehen. Die Aufnahme eines Konsolidierungskredites mit dem Ziel, die bestehenden Verpflichtungen abzulösen, ist natürlich vor allem dann interessant, wenn die Summe der Zinszahlungen für die bestehenden Kredite größer ist als die Zinsaufwendung für den Konsolidierungskredit.

Kreditleihe
Im Allgemeinen von Avalkrediten oder auch Akzeptkrediten gesprochen wird, wenn ein Kreditinstitut einem guten Kunden die eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung stellt. Bei dieser Kreditart fließen dementsprechend keine Geldmittel, vielmehr verpflichtet sich das Kreditinstitut für einen Kunden, über dessen Bonität naturgemäß keine Zweifel bestehen dürfen.

Kreditlimit
Das Limit bzgl. der maximal möglichen Kreditsumme hängt im entscheidenden Maße von der Kreditwürdigkeit des Antragstellers ab. Je höher der aufgenommene Kredit ist, desto höher fällt auch die monatliche Belastung durch Tilgung und Zins aus. Die Kreditbetragsgrenze sollte im Interesse des Kreditnehmers und des Kreditgebers eher vorsichtig kalkuliert werden.

Kreditnebenkosten
Neben den regelmäßigen Aufwendungen für Tilgung und Zins fallen bei einer Kreditaufnahme in aller Regel auch noch diverse Nebenkosten wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren oder auch Schätzungskosten an. Im Bereich reiner Kreditvermittler gibt es auch einige Anbieter, welche von der tatsächlichen Kreditvermittlung unabhängige Vorkosten für die Antragsbearbeitung in Rechnung stellen. Immer wieder werden auch Versicherungen wie zum Beispiel Lebensversicherungen angeboten. Diese sollte man auch bei den anfallenden Kreditnebenkosten dazurechnen.

Kreditnehmer
Hierunter versteht man eine natürliche oder auch juristische Person, welche von einem Kreditinstitut oder auch von einer anderen Privatperson (Kreditgeber) Geldmittel zur Verfügung gestellt bekommt. Diese Geldmittel müssen innerhalb eines fest vereinbarten Zeitraums unter Hinzurechnung von Kreditzinsen zurückbezahlt werden.

Kreditprüfung
Wer einen Kredit beantragt, muss sich in jedem Falle einer eingehenden Bonitätsprüfung unterziehen. In diesem Zuge geprüft werden vor allem die rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse sowie die aktuelle Vermögenslage, die vorhandene Liquidität, bestehende Verbindlichkeiten und vorhandene Sicherheiten. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Kreditprüfung ist, dass der Antragsteller dazu in der Lage ist, seinen monatlichen Verpflichtungen aus der Kreditaufnahme (Tilgungs- und Zinszahlungen) nachzukommen.

Kreditrating
Eng mit dem sog. Basel II Abkommen hängt das Kredit-Rating zusammen. Der Terminus "rating" steht im Englischen für "Einschätzung", was den Sachverhalt bereits sehr genau trifft: Der Kreditgeber versucht, eine Einschätzung des mit einer Kreditgewährung an einen bestimmten Antragsteller verbundenen Kreditrisikos. Aufgrund der bestehenden Kreditkrise (USA) ist für die Zukunft zu erwarten, dass die Voraussetzungen auf Seiten des Kreditnehmers noch intensiver geprüft werden als bisher.

Kreditrevision
Unter diesem Begriff versteht man einerseits die Einzelprüfung verschiedener Kreditanfragen bzw. des mit der Anfrage verbundenen Kreditengagements. Andererseits gehört zur Kredit-Revision auch die Einschätzung des Kreditnehmers bzgl. des mit einer Kreditgewährung verbundenen Risikos und seiner Kreditwürdigkeit. Hierzu werden sog. Risikoklassen gebildet.

Kreditrisiko
Das wichtigste Thema bei der Beurteilung einer individuellen Kreditanfrage ist die Bonität des Antragstellers und das damit verbundene Kredit-Risiko für den Kreditgeber. Je schlechter sich die wirtschaftliche Gesamtsituation des Antragstellers darstellt, desto höher ist das Risiko für das betreffende Kreditinstitut. Ein höheres Risiko schlägt sich bei bonitätsabhängiger Verzinsung – was mittlerweile die Regel darstellt – in einem höheren effektiven Jahreszins nieder.

Kreditüberwachung
Die Gewährung eines Kredites ist für den Kreditgeber mit entsprechenden Risiken verbunden. Dieses Risiko ist um so geringer, je besser die Bonität des Kreditnehmers ist. Um das Ausfallrisiko zu minimieren, ist eine Kreditüberwachung notwendig. Hierzu zählen eine regelmäßig stattfindende Prüfung der Kreditwürdigkeit, die Überwachung der vorhandenen Sicherheiten und der Umsatzentwicklung auf dem Konto, die Kontrolle bzgl. des Einhaltens der individuellen Vertragsbedingungen sowie die Beobachtung der wirtschaftlichen und persönlichen Gesamtsituation des Kreditnehmers.

Kreditvergabe
Für die Vergabe eines Kredites ist in der Bundesrepublik Deutschland eine sog. Banklizenz notwendig. Geldmittel eines Kreditgebers werden einem Kreditnehmer für einen bestimmten, individuell fixierten Zeitraum gegen die Berechnung von Kreditzinsen zur Verfügung gestellt. Zunehmend an Bedeutung gewinnt mittlerweile auch in Deutschland die Vergabe von Krediten von Privat an Privat über spezialisierte Online-Marktplätze. Aber auch hier ist ein Kreditinstitut mit einer entsprechenden Banklizenz "zwischengeschaltet".

Kreditvermittlung
Neben der klassischen Form der Kreditanfrage bei den großen Filialbanken und den auf das Medium Internet spezialisierten Direktbanken hat speziell während der letzten Jahre die Zahl der reinen Kreditvermittlungen stark zugenommen. Diese Kreditvermittlungen gewähren selbst keine Kredite, sie fungieren vielmehr als Bindeglied zwischen Kreditinstitut und Antragsteller. Der Kunde stellt seinen Kreditantrag bei der Kreditvermittlung seiner Wahl, diese bietet das Anliegen mehreren Kreditinstituten an und stellt dem Kreditnehmer im Erfolgsfall eine (meist prozentuale) Provision in Rechnung.

Kreditvertrag
Unter einem Vertrag versteht man im Allgemeinen ein durch zwei sich denkende Willenserklärungen zustande kommendes Rechtsgeschäft. Die Übereinstimmung von Angebot und Annahme führt zu einer rechtskräftigen Vertragsbindung. Bei einem Kreditvertrag handelt es sich im Prinzip um einen normalen Vertrag. Was den Inhalt anbetrifft, so werden in aller Regel detaillierte Informationen zum individuell ausgehandelten Kredit integriert. Hierzu zählen beispielsweise die Kreditlaufzeit, der effektive Jahreszins, die Konditionen der Darlehensrückzahlung sowie die persönlichen Daten des Kreditnehmers.

Kreditwesengesetz
Dieses Gesetz regelt alle im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten anfallenden Rechtsgrundlagen. Interessanterweise fand das deutsche Kreditwesengesetz bis zum Jahre 1978 auch in Österreich Anwendung. Die im KWG enthaltenen Regelungen beziehen sich auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungen. Hauptzweck des Gesetzes ist einerseits die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft und auf der anderen Seite der Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor dem Verlust ihrer geleisteten Einlagen.

Kreditwürdigkeit
Dieser synomym dem Terminus Bonität zu sehende Begriff beschreibt die Fähigkeit eines Kreditantragstellers, die zusätzliche Belastung aus der Kreditvergabe zu tragen. Im Zusammenhang mit einer Kreditwürdigkeitsprüfung wird fast immer auch eine Abfrage bei der Schufa durchgeführt. Bei bestehenden Negativmerkmalen erfolgt in aller Regel eine sofortige Ablehnung. Grundsätzlich gilt, dass die Summe aller bestehender Lebenshaltungskosten zuzüglich der hinzukommenden Kreditkosten inklusive Kreditgebühren das Gesamtbudget des Antragstellers nicht überschreiten darf.

Kündigung
Vom rechtlichen Grundsatz her ist nach deutschem Recht dann von einer Kündigung zu sprechen, wenn eine auf die Auflösung eines bestehenden Vertrages ausgerichtete Willenserklärung vorhanden ist. Im klassischen Ratenkredit Bereich ist eine Kreditkündigung meist nur zu einem bestimmten, vertraglich fixierten Zeitpunkt möglich. Zu beachten ist die ebenfalls vertraglich fixierte Kündigungsfrist. Im Gegensatz zum Ratenkredit ist ein Hypothekendarlehen von einer Hypothekenbank unkündbar, solange der Kreditnehmer den vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.

Laufleistung
Diese Größe spielt vor allem im Leasingbereich eine wichtige Rolle. Wird ein Neu- oder auch Gebrauchtfahrzeug geleast, so wird zur Feststellung des Restwertes des Kraftfahrzeuges nach Ablauf des Leasingvertrages (oder auch zu einem früheren Zeitpunkt, falls der Kunde dies wünscht) die Anzahl der gefahrenen Kilometer berücksichtigt. Laufzeiten können in den meisten Fällen kundenindividuell ausgehandelt werden.

Laufzeit
Im Finanzierungs- und Anlagebereich in vielerlei Hinsicht verwendet wird der Laufzeiten-Begriff. Im Kreditbereich versteht man hierunter den Zeitraum von der Auszahlung des Darlehens bis zur endgültigen Tilgung. Gängige Kreditlaufzeiten liegen zwischen 12 und 84 Monaten, in einzelnen Fällen ist auch eine Ausdehnung auf 120 Monate möglich. Wird im Wertpapierbereich von Laufzeiten gesprochen, so ist hiermit die Zeitspanne zwischen Emission und Tilgung gemeint.

Leasinggeber
Bei einem Leasing Geschäft bleibt die Leasinggesellschaft in aller Regel wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer des betreffenden Fahrzeuges. Dies hat zur Folge, dass Bilanzierung und steuerliche Berücksichtigung des zu leasenden Objektes (Abschreibung) beim Leasinganbieter zu erfolgen hat. Für die Leasinggesellschaft, umgangssprachlich auch schlicht als "Vermieter" bezeichnet, hat sich der Begriff "Leasinggeber" etabliert.

Leasingnehmer
Hiermit wird jene natürliche oder auch juristische Person bezeichnet, welche das Leasingobjekt nutzt. Der Leasing Nehmer übt die tatsächliche Gewalt über das geleaste Objekt aus und ist rechtlicher Besitzer, jedoch nicht Eigentümer. Dies bleibt – bis zu einer evtl. Ablösung des Fahrzeugrestwertes – die Leasinggesellschaft selbst.

Leasingobjekte
Bei einem Leasingvertrag geht der tatsächliche Besitz und das Verwertungs- bzw. Nutzungsrecht an einem Investitionsgut (auch als Leasingobjekt bezeichnet) durch ein Rechtsgeschäft zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer über. Als Leasingobjekt kommen nicht nur Fahrzeuge, sondern beispielsweise auch Büroausstattungsgegenstände oder Computeranlagen in Frage.

Leasingraten
Ähnlich wie bei einem Kreditvertrag monatliche Kreditraten zu leisten sind, um den Kredit zu tilgen und den anfallenden Zinsanteil zu bezahlen, wird mit der Leasingrate der monatliche "Preis" für die Nutzung des Leasingobjektes entrichtet.

Leasingsonderzahlungen
Abhängig vom Wert des zu leasenden Objektes, der Vertragslaufzeit und der Bonität des Kunden kann eine Leasingsonderzahlung optionaler oder auch verpflichtender Bestandteil des Leasinggeschäftes sein. Beim Fahrzeugleasing wird in vielen Fällen das gebrauchte KFZ als Leasingsonderzahlung eingebracht.

Leasingvertrag
Leasingverträge erfreuen sich – vor allem im Unternehmensbereich – nach wie vor großer Beliebtheit. Prinzipiell kann der Vertrag zeitlich befristet oder auch unbefristet sein, als zu leasendes Objekt kommen Investitionsgüter unterschiedlichster Ausprägung in Frage. Eine Beendigung des Leasingvertrages ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. Aufhebung) und muss im Einzelfall geprüft werden.

Legitimationsprüfung
Zur Prüfung der Identität und Zeichnungsberechtigung sowie einer evtl. Vertretungsbefugnis vor Vertragsabschluss ist ein anerkanntes Dokument wie beispielsweise der Personalausweis oder der Reisepass, bei Unternehmen auch der Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung notwendig. Einen mittlerweile verbreiteten Sonderfall bei online abgewickelten Finanzierungsgeschäften (u.a. bei der Kreditvergabe) stellt das sog. Postident-Verfahren dar, eine Legitimationsprüfung über Personalausweis oder Reisepass beim örtlichen Postamt, oft in Verbindung mit Einkommensnachweisen beim Kreditantrag.

Liquidität
Wenn ein Kunde "liquide" ist, so verfügt er in ausreichendem Maße über flüssige Geldmittel. Wesen bestimmend ist in diesem Zusammenhang das Wort "flüssig". Insofern zeigt sich auch der Unterschied zum Begriff der "Bonität". Über Bonität kann man auch dann verfügen, wenn keine flüssigen Mittel vorhanden sind, da hierzu auch langfristig angelegtes Eigenkapital, Immobilienbesitz etc. einbezogen wird.

Mahnung
Anders als vielleicht umgangssprachlich vermutet wird im Kreditbereich der Mahnungsbegriff benutzt. Äquivalent mit dem Terminus Zahlungserinnerung versteht man hierunter die Aufforderung des Kreditnehmers an den Kreditgeber, die vereinbarte Leistung (Auszahlung des Kredites) zu erbringen. Nach § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Mahnung unabdingbare Voraussetzung für den sog. Verzug des Schuldners. Hat der Schuldner die Nichtleistung nicht zu vertreten (Beweispflicht!), tritt der Verzug nicht ein.

Makler
Beim Maklervertrag handelt es sich in der Regel um einen ausschließlich einseitig verpflichtenden Vertrag, in der Praxis sind aber auch sog. Makleralleinverträge üblich. Grundsätzliches Geschäftsfeld eines Maklers ist die Vermittlung von Immobilien oder Grundstücken. Wer eine Immobilie oder ein Grundstück über einen Makler kauft, muss an diesen eine bestimmte Courtage bezahlen, welche einen bestimmten Prozentsatz vom Kaufpreis darstellt. Die Courtage wird nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches auch dann fällig, wenn der Käufer ab einem bestimmten Zeitpunkt die Verhandlungen selbst führt und der Makler nur auf das Objekt hingewiesen hat. Zu unterscheiden sind Maklerverträge, welche dem Kunden auch Eigenaktivitäten gestatten (diese einseitig verpflichtenden Verträge stellen den Regelfall dar) sowie Makleralleinverträge, welche ein exklusives Verkaufsrecht einräumen.

Mehrerlösvertrag
Im Kfz-Leasing Bereich weit verbreitet sind sog. Mehrerlösverträge. Hierbei handelt es sich um eine vertragsmäßige Vereinbarung, dass das betreffende Gebrauchtfahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit durch den Leasinggeber veräußert wird. Entsteht durch diese Veräußerung ein Gewinn, erhält der Kunde 75% dieses sog. Mehrerlöses, die Leasinggesellschaft 25%. Kommt es zu einem Mindererlös, so muss der Kunde diesen komplett selbst tragen.

Mehrwertsteuer
Bei Finanzprodukten findet im allgemeinen kein gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer statt. Auch die Kalkulation der monatlichen Leasingrate ist grundsätzlich netto. Der aktuelle Mehrwertsteuersatz von derzeit 19% muss bei der persönlichen Finanzplanung also berücksichtigt werden – insbesondere dann, wenn der Leasingnehmer selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Beim Konsumkredit spielt dies dagegen keine Rolle.

Mitschuldner
Die Hinzunahme eines sog. Mitschuldners kann die Chancen auf einen positiven Darlehensbescheid deutlich erhöhen. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich insbesondere dann, wenn die eigene Bonität unter Umständen nicht ausreicht, um das Finanzierungsrisiko der Bank zu decken. In vielen Fällen wird der Ehepartner als Mitschuldner beim Kreditvertrag bestellt.

Modernisierung
Oft synonym verwendet werden die Begriffe Modernisierung, Renovierung und Sanierung. Die genannten Termini weisen zwar gewisse Deckungsbereiche auf, sind aber in keinem Falle als gleichbedeutend zu sehen. Wird ein Objekt modernisiert, so versteht man hierunter Maßnahmen, welche das Objekt den Anforderungen der Zeit anpassen. Eine Renovierung hat dagegen das Ziel, einen ursprünglichen Bauzustand zu erhalten oder wiederherzustellen. Zur Realisierung ist meist die Aufnahme eines Objektkredites erforderlich. Modernisierungsmaßnahmen sind in vielen Fällen steuerlich begünstigt, für detaillierte Informationen empfiehlt sich eine Nachfrage bei einem Steuerberater.

Monatstrate
Die monatliche Rate beim Darlehensvertrag hängt von verschiedensten Einflussfaktoren ab. Die wichtigste Rolle spielen der effektive Jahreszins, die Kreditsumme und die Kreditlaufzeit. Die monatliche Rate setzt sich aus Tilgungs- und Zinsanteil zusammen und wird oft auch als Annuität bezeichnet.

Nachfinanzierung
Häufiger als man gemeinhin denkt tritt bei Baufinanzierungen der Fall ein, dass der ursprüngliche Finanzierungsplan nicht eingehalten werden kann. Nachfinanzierungen werden also dann notwendig wenn die Kosten höher ausfallen als geplant. Das Ganze kann dann problematisch werden wenn die Beleihungsgrenze bereits erreicht ist. Aus diesem Grunde sollte der Finanzierungsplan von vornherein so kalkuliert werden, dass Nachfinanzierungen erst gar nicht notwendig werden.

Nachrangfinanzierung
Häufiger mit höheren Kosten als erstrangige Hypothekendarlehen verbunden sind sog. Nachrangfinanzierungen. Hierunter versteht man vom Grundsatz her Darlehen, welche in der Rangfolge deshalb untergeordnet sind, weil sie erst nach anderen bereits vorhandenen Grundpfandrechten für einen Grundbucheintrag in Frage kommen.

Nebenleistungen
Wer in seinem Leben schon einmal ein Darlehen aufgenommen hat, der kann oft ein Lied davon singen, dass die mit der Kreditaufnahme verbundenen Kosten meist um einiges höher ausfallen als zunächst erwartet. Dies liegt meist daran, dass man diverse Kreditnebenkosten – oder auch Nebenleistungen – vergessen hat zu berücksichtigen. Hierzu zählen beispielsweise Bereitstellungszinsen, die Courtage oder auch Schätzgebühren.

Nennbetrag
Um ein oft recht kompliziertes Konstrukt handelt es sich bei einem Darlehensvertrag. Dieser enthält zahlreiche Bestandteile, die dem Endabnehmer oft unklar sind und der Erklärung durch einen Fachmann bedürfen. Bestandteil eines Finanzierungsbetrages ist auch der Darlehensnennbetrag, der meist niedriger ausfällt als der Darlehensnominalbetrag.

Netto
Vor allem im Bereich des Leasings von Bedeutung ist die Unterscheidung von Brutto- und Nettobeträgen. Vom Grundsatz her entsteht der Unterschied zwischen beiden Termini schlicht und einfach dadurch ob die gesetzliche Mehrwertsteuer inkludiert ist oder nicht. Leasingvertrage werden grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer kalkuliert.

Nettodarlehensbetrag
Unter diesem Begriff versteht man den tatsächlich zur Auszahlung kommenden Geldbetrag. Ein eventueller Unterschied zum Bruttodarlehensbetrag kann sich beispielsweise durch ein evtl. abzuziehendes Disagio ergeben.

Nichtabnahmeentschädigung
Ähnlich wie Bereitstellungszinsen zu zahlen sind wenn ein Darlehen NOCH nicht in Anspruch genommen wird, wird auch eine an das Kreditinstitut zu zahlende Entschädigung fällig wenn das Darlehen gänzlich nicht abgenommen wird. Die Gründe für eine derartige Nichtabnahme können vielfältig sein, den berühmt-berüchtigten "kalten Füßen" dürfte aber eine dominierende Rolle als Auslöser zukommen.

Nominalbetrag
Hierunter versteht man den im Darlehensvertrag vereinbarten Nennbetrag des Darlehens. Die tatsächlich zur Auszahlung kommende Summe bei einem Kredit ist jedoch häufig geringer als der nominale Nennbetrag. Grund hierfür kann beispielsweise ein vereinbartes Damnum sein.

Nominalzins
Dieser Wert gibt an wie hoch die Verzinsung des Kreditbetrages ist. Der nominale Zins für sich ist bei einem konkreten Kreditbetrag wenig aussagekräftig, da er zahlreiche Nebenleistungen nicht enthält. Beim Vergleichen mehrerer Kreditangebote einzig sinnvolle Messgröße ist der effektive Jahreszins. Der Unterschied zwischen Nominalzins und Effektivzins wird auch durch die Form der Tilgungsverrechnung und die Zinszahlungszeiträume beeinflusst.

Notaranderkonto
Häufig zum Einsatz bei einem Darlehen, das auf einer noch nicht eingetragenen Grundschuld basiert, kommen sog. Notaranderkonten. Es geht hier also konkret um eine treuhänderische Verwahrung und Verwaltung von fremden Geldern. Durch ein derartiges von einem Notar verwaltetes Konto ist eine ungesicherte Darlehensauszahlung (Valutierung) möglich. Eine Bürgschaft ist nicht erforderlich.

Notarbestätigung
Eine wichtige Rolle kommt der notariellen Bestätigung bei der Auszahlung von durch Grundpfandrechte gesicherten Darlehen zu. Der Notar bestätigt dem Kreditgeber formell die Möglichkeit zur rangrichtigen Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek in das Grundbuch. Aufgrund dieser Bescheinigung kann das Darlehen bereits ausbezahlt bevor der Grundbucheintrag bzgl. der neuen Grundschuld oder Hypothek erfolgt ist.

Notarielle Beurkundung
Der Beurkundung durch einen Notar kommt besonders im Bereich der Immobilienfinanzierung große Bedeutung zu. Die Notarbeurkundung ist vor allem bei Kaufverträgen für Grundstücke und bei der Grundschuldbestellung (Belastung eines Grundstücks mit einem Grundpfandrecht) üblich. Diese bei speziellen Geschäften gesetzlich vorgeschriebene Beurkundungspflicht dient primär dem Schutz der Betroffenen.

Oberflächenwasser
Mit diesem Terminus wird Wasser bezeichnet, welches sich offen und ungebunden auf einer Oberfläche wie beispielsweise einer Immobilie befindet. Hierbei kann es sich um Flüsse und Seen, Gewässer aller Art sowie nicht versickertes Regenwasser (besonders häufig bei starken Niederschlägen) handeln.

Oberflächenwasserabgabe
Oft vernachlässigt, aber dennoch bei der Kostenkalkulation unbedingt zu beachten, handelt es sich hierbei um eine kommunale Abgabe, welche von der Art der Bebauung sowie der Größe der Flächen, welche das Gebäude umgeben, abhängt. Diese Abgabe wird von vielen, aber nicht von allen Kommunen gefordert und ist unabhängig von der Grundsteuer an sich.

Objekt
Wenn im Zusammenhang mit Baudarlehen von Objekten gesprochen wird, so sind hiermit Eigentumswohnungen und Häuser sowie Grundstücke gemeint, welche zur Finanzierungsabsicherung herangezogen werden können.

Objektkredit
Wird ein Darlehen durch ein Grundpfandrecht wie beispielsweise einer Grundschuld oder einer Hypothek abgesichert, so spricht man von einem Objektdarlehen.

Öffentliche Wohnungsbauförderung
Innerhalb gewisser Einkommensgrenzen stehen Wohnungsbauinteressenten zahlreiche Förderungsvarianten zur Auswahl. Welche dies genau sind lässt sich am besten bei einem Besuch im örtlichen Amt für Wohnungswesen abklären. Grundsätzlich reicht die Palette von normalen Abschreibungsmöglichkeiten über Aufwendungszuschüsse und zinsgünstige Aufwendungsdarlehen bis hin zu Bürgschaften.

Partnerkarte
Ein attraktives Feature, welches zahlreiche Kreditkarten Anbieter mittlerweile im Kampf um Neukunden einsetzen, ist die Herausgabe von Zusatzkarten für Partner, Angehörige etc. Diese Zusatzkarten bieten in der Regel die gleichen Funktionen wie die Hauptkarte, die Abrechnung erfolgt über das Kartenkonto des eigentlichen Vertragsinhabers. Inwieweit diese Partnerkarten im Jahresbeitrag bereits enthalten sind oder eine zusätzliche (meist allerdings sehr geringe) Gebühr fällig wird, ist von Angebot zu Angebot sehr unterschiedlich und hängt natürlich auch von der Kreditwürdigkeit ab.

Pfandbriefe
Für vorsichtiger Anleger eine empfehlenswerte Variante zeichnet sich diese Anlageform durch eine während der gesamten Laufzeit gleichbleibende Verzinsung aus. Herausgegeben werden diese festverzinslichen Wertpapiere von Hypothekenbanken, welche so eine gute Möglichkeit zur Refinanzierung besitzen, um selbst wieder neue Hypothekendarlehen vergeben zu können.

PostIdent-Verfahren
Hierbei handelt es sich um die bei online vermittelten Finanzierungsprodukten gebräuchliche Form der Verifizierung, dass der Beantragende auch wirklich der ist für den er sich ausgibt. Das Verfahren kommt beispielsweise bei online beantragten Krediten, Kreditkarten, Girokonten oder Handyverträgen zum Einsatz. Der Antragsteller muss sich mit einem amtlichen Dokument (in der Regel der Personalausweis) bei einem Postamt seiner Wahl vorstellen. Dieses bestätigt die Identität des Erschienen und versendet die Bescheinigung – oft zusammen mit den restlichen Unterlagen wie Einkommensnachweise – direkt an das entsprechende Kreditinstitut, den Mobilfunkanbieter etc.

Preisangabenverordnung
Die gesetzlichen Vorschriften dieser Verordnung besagen unter anderem, dass alle Kreditinstitute dazu verpflichtet sind, ihre Darlehensangebote bezüglich der Kreditkosten (jährliche Gesamtbelastung, ausgedrückt in einem Prozentsatz vom Netto-Darlehensbetrag) eindeutig zu kennzeichnen. Die Angabe des effektiven Jahreszinses als wichtigstes Kriterium ist hierbei verpflichtend. Für den Fall einer variablen jährlichen Gesamtbelastung (heißt: der Zinssatz kann sich ändern) wird auch vom sog. anfänglichen effektiven Jahreszins gesprochen.

Prolongation
Eine sog. Bedingungsanpassung oder auch Zinsanpassung wird von Hypothekenbanken dann angeboten, wenn die Zinsfeschreibung ausläuft. Der Kunde bekommt zunächst für mehrere Jahre einen festen Zins garantiert (Festzinshypothek), vor Ablauf des Festschreibungszeitraumes muss dann neu verhandelt werden. Das Angebot des Kreditinstituts wird dabei am aktuellen Kapitalmarktzins ausgerichtet. Der Darlehensnehmer hat nun die Wahl dieses Angebot zu akzeptieren oder es abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung muss die Restschuld zurückbezahlt werden, in der Regel wird dies über eine Umschuldung realisiert.

Quartalsberichte
Die vierteljährlichen Rechenschaftsberichte einer Aktiengesellschaft werden auch als Quartalsbilanz bezeichnet. Es handelt sich hierbei um eine reine Zwischenbilanz, die Veröffentlichung geschieht auf freiwilliger Basis. Primärer Grund für die Veröffentlichung ist das Ziel, den Anteilseignern und auch der interessierten Öffentlichkeit hinsichtlich ihrer Vermögensanlage und einer eventuellen Umstrukturierung des eigenen Depotkontos erweiterte Transparenz zu bieten.

Quartalsdividende
In Deutschland eher unüblich erfolgt die Dividendenausschüttung bei amerikanischen Unternehmen oft nicht im Jahres- sondern im Quartalsrhythmus. Im Vergleich zur jährlichen Dividende profitiert der Anteilseigner bei dieser Form der Ausschüttung also zusätzlich von einer Art Zinseszins-Effekt. Eine Aufnahme ins persönliche Depotkonto entspricht durchaus einem sinnvollen Vermögensmanagement.

Quellensteuer
Im Gegensatz zu weit verbreiteten Fehleinschätzungen ist diese Steuerart nicht auf Gewinne aus Vermögensbesitz beschränkt. Zwar fallen auch Einnahmen wie Dividenden, Zinsen oder Verkaufsgewinne unter das Quellsteuerprinzip, jedoch beispielsweise auch die Lohnsteuer. Wesen kennzeichnend ist schlicht und einfach die Tatsache, dass der Steuerabzug direkt an der Quelle getätigt wird und nicht erst auf eine Veranlagung gewartet wird (wie beispielsweise bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung).

Rahmenkredit
Um eine Mischung aus Dispositionskredit und Ratenkredit handelt es sich bei Rahmenkreditverträgen. Der Kreditnehmer bekommt von der Bank eine bestimmte Überziehung des Kontos gewährt, allerdings in einem größeren Umfang als beim normalen Dispo und zu einem günstigeren (aber meist immer noch recht hohen) Zinssatz. Dennoch: Gerade die oft unklar fixierten Rückzahlungsmodalitäten führen dazu, dass die oft erhebliche Zinslast auf den ersten Blick nicht klar wird. Praktisch gleich bedeutend sind die Termini Abrufkredit und Variokredit zu verstehen.

Rangbescheinigung
Wenn ein Darlehen vor der Eintragung der sichernden Grundschuld in das Grundbuch ausbezahlt werden soll ist eine Ranggarantie oder Rangbestätigung durch den Notar notwendig. Der Notar bestätigt gegenüber dem Kreditgeber, dass eine rangrichtige Grundschuldeintragung zu Gunsten des Bankinstituts möglich ist. Rangbescheinigungen sind gebührenpflichtig und damit den Kreditnebenkosten zuzurechnen.

Rangstelle
Auch wenn niemand damit rechnet, die Möglichkeit eventueller Zahlungsprobleme und im Extremfall einer Zwangsvollstreckung besteht. Dann gibt es nicht selten Streit um die Verteilung des verbliebenen Vermögens. Wurden Darlehen durch Grundpfandrechte gesichert so ist die Situation meist eindeutig, da jeder Gläubiger einen bestimmten Rang hat. Die Rangstellen bestimmen also – vereinfacht ausgedrückt – die Reihenfolge der Gläubigerbefriedigung im Insolvenzfall.

Ratenkredit
Diese oft auch als Konsumkredit bezeichnete Finanzierungsvariante zeichnet sich durch gleich bleibende Kreditraten während der gesamten Laufzeit aus. In aller Regel werden Ratenkredite ungesichert vergeben, eine Bindung an einen bestimmten Verwendungszweck besteht meist nicht. Aus diesem Grund ist der Zinssatz auch verhältnismäßig hoch.

Realkredit
Hierbei handelt es sich um das Antonym zum Begriff des Personalkredits. Wesen kennzeichnend ist die Besicherung des Darlehens durch Eintragung eines Grundpfandrechtes in das Grundbuch. Allgemeiner ausgedrückt liegt dem Darlehen eine Verpfändung von beliebigen Sachen zugrunde. Was die beleihbare Summe anbetrifft muss sich diese innerhalb von 60% des Beleihungswertes bewegen.

Realkreditinstitut
Die in Deutschland zur Zeit gut 20 Hypothekenbanken, welche dem Hypothekengesetz unterliegen, werden oft auch als Realkreditinstitute bezeichnet. Diese Hypothekenbanken sind auf durch Grundpfandrechte gesicherte, langfristige Finanzierungen spezialisiert und decken ihren Liquiditätsbedarf meist über den Verkauf von Pfandbriefen.

Refinanzierung
Wenn eine Hypothekenbank sich refinanziert, dann tut sie dies in der Regel über die Ausgabe festverzinsliche Wertpapiere und Pfandbriefe. Mit dem neu gewonnenen Kapital können dann wieder Hypothekendarlehen vergeben werden.

Restkaufpreis
Im Zusammenhang mit der Berechnung der monatlichen Prämie der Restkreditversicherung spielt dieser Wert genauso eine wichtige Rolle wie bei der Ermittlung der Verkäuferprovision beim Kreditvertrag.

Restkreditversicherung
Gern gesehen von allen Kreditinstituten wird beim Darlehensvertrag der Abschluss einer Restkredit- oder Restschuldversicherung. Diese übernimmt die Weiterzahlung der Kreditraten bei Eintreten von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sowie im Todesfall. Der Beitrag ist von der Kredithöhe und der Laufzeit abhängig, belastet die Kreditnebenkosten aber oft deutlich.

Restschuld
Im Bereich der Baufinanzierung ist es üblich, dass für einen vertraglich fixierten Zeitraum eine Zinsbindung vereinbart wird. Zum Ablauf dieser Zinsbindungsfrist gibt der Restschuld-Wert Aufschluss über den aktuellen Schuldenstand des Bauträgers.

Restwert
Hierunter versteht man die rechnerische Differenz aus den Anschaffungskosten (oder auch Herstellungskosten) und den geleisteten Abschreibungen. Dieser Definition gemäß handelt es sich um den buchhalterischen Wert eines Gebäudes.

Restwertvertrag
Bei dieser nicht unbedingt zu empfehlenden Finanzierungsvariante im KFZ-Bereich trägt der Kunde das Gebrauchtwagenrisiko. Konkret hat er für die Differenz aus Schätzwert und Restwert einzutreten. Der Schätzwert wird von einem anerkannten Fachbetrieb wie beispielsweise TÜV oder DEKRA ermittelt.

Restkreditversicherung
Im Rahmen einer Finanzierungsplanung macht der Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung durchaus Sinn. Hierbei handelt es sich um eine reine Todesfallversicherung. Dies bedeutet, dass die Versicherung nur im Todesfall des Versicherungsnehmers eine Leistung erbringt. Dadurch ist zu vergleichsweise geringen monatlichen Beiträgen ein umfassender Schutz für die Hinterbliebenen gegeben, welche ansonsten durch den Tod des Darlehensnehmers schnell vor einem finanziellen Ruin stehen können.

Rückgewähransprüche
Auf Basis der sog. Zweckbestimmungserklärung steht einem Kreditnehmer nach Tilgung aller aus der Baudarlehen resultierenden Verpflichtungen die Löschung der zur Kreditsicherung eingetragenen Grundschuld zu. Dieses Recht auf Löschung wird oft auch als Rückgewährungsanspruch bezeichnet.

Rückktritt vom Kreditvertrag
Eine wichtige Rolle beim Darlehensvertrag spielen die Auszahlungsvoraussetzungen. Für den Fall, dass der Kreditnehmer diese wider Erwarten nicht erfüllt kann ein Bankinstitut einseitig vom Vertrag zurücktreten. Zusätzlich kann vom Kreditnehmer eine Nichtabnahmeentschädigung verlangt werden, welche den entgangenen Gewinn des Kreditinstituts natürlich nur teilweise kompensieren kann.

Rückzahlung
Unter dem Stichwort Amortisation oder Jahresleistung werden die zu erbringenden finanziellen Leistungen zusammengefasst, welche im Zusammenhang mit der Darlehensrückzahlung anfallen. Hierzu zählen Tilgung und Zinsen sowie eventuelle Kreditnebenkosten, Provisionen etc.

Schätzgebühren
Im Zusammenhang mit der Feststellung des Beleihungswertes einer Immobilie wird in der Regel durch einen Bankangestellten oder einen vereidigten Sachverständigen eine Schätzung durchgeführt. Hierfür stellt der Kreditgeber dem Kreditnehmer Gebühren in Rechnung, welche entweder pauschal oder auch in Form eines festen Prozentsatzes – meist 0,2 bis 0,5 Prozent des Objektwertes – gestaltet sein können.

Schätzung
Der Ermittlung und Feststellung des Beleihungswerts dient die im Auftrag einer Kreditbank durchgeführte Werteinschätzung eines Objektes durch einen anerkannten Sachverständigen. Wichtige Einflussfaktoren auf die Wertfeststellung sind die Lage der Immobilie bzw. des Grundstückes, der Zustand der Gebäude, die örtlichen Marktverhältnisse sowie evtl. erzielte Mieteinnahmen. Synonym zu betrachten sind die Termini Taxe oder Wertgutachten.

Schlussrate
Hierunter versteht man – wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt – die letzte Rate bei einer Schlussratenfinanzierung, oft auch als Ballonfinanzierung bezeichnet. Durch die Begleichung dieser letzten Rate löst der Darlehensnehmer das Darlehen vollständig ab. In der Praxis findet oft auch eine Anschlussfinanzierung statt, beispielsweise im Kfz-Bereich in Form einer Gebrauchtwagenfinanzierung.

Schlussratenfinanzierung
Eine Kombination der Vorteile aus einem Leasingvertrag und einer reinen Finanzierung erreicht man über das Konstrukt der Schlussraten- oder auch Ballonfinanzierung. Wesen kennzeichnend ist die Tatsache, dass während der Vertragslaufzeit nur zu einem geringen Teil Tilgung stattfindet, statt dessen wird das Darlehen zum Vertragsende über die Schlussrate abgelöst. Eine interessante Option, die von immer mehr Finanzierungsinstituten angeboten wird, stellt eine Wahlmöglichkeit zum Ende der Vertragslaufzeit zwischen folgenden Optionen dar: Eigentumsübergang bezüglich des Fahrzeuges durch Bezahlen der Schlussrate – Rückgabe des Fahrzeugs an den Händler – Finanzierung des Ballons.

Schufa
Eine wichtige Rolle bei Finanzierungsgeschäften aller Art spielt in Deutschland die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, besser bekannt unter der Kurzform SCHUFA. Es handelt sich hierbei um eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditbanken und einer Reihe von Wirtschaftsunternehmen wie beispielsweise Kreditkartenherausgeber, Mobilfunkanbieter oder auch Versandhandelsunternehmen. Grundlegendes Ziel der bedeutendsten deutschen Auskunftei ist es, ihre Mitglieder vor Verlusten bei Darlehensgeschäften zu schützen sowie Darlehensnehmer vor unverhältnismäßiger Verschuldung zu bewahren. Die entsprechenden Daten zur Bonität jedes Einzelnen bekommt die SCHUFA von ihren Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellt, unter Beachtung des Datenschutzes werden die gleichen Daten wieder für Anfragen bezüglich der Bonitätseinschätzung von Kunden verwendet.

Schuldübernahme
Gar nicht so selten kommt es vor, dass beim Ausscheiden des bisherigen Kreditnehmers ein neuer Kreditnehmer in den Vertrag eintritt. Grundsätzlich bedarf es hierzu natürlich des Einverständnisses aller beteiligten Vertragsparteien. Verbreitet in der Praxis ist beispielsweise die Übernahme der Finanzierung vom Verkäufer eines Hauses durch den Käufer des Objektes. Es empfiehlt sich in diesem Fall, bereits vor Abschluss des Kaufvertrages (vor der notariellen Beurkundung) mit der finanzierenden Bank Kontakt aufzunehmen.

Schuldzinsenabzug
Inwieweit für Darlehenszinsen bei Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen eine Abzugsmöglichkeit als Werbungskosten in Betracht kommt, kann am besten durch ein Gespräch mit einem Steuerberater erörtert werden, da hierfür ganz bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind und auch die Darlehensbedingungen zu beachten sind.

Selbstschuldnerische Bürgschaft
Rechtlich werden grundsätzlich zwei voneinander komplett unterschiedliche Bürgschaftsformen unterschieden. Beim Regelfall der selbstschuldnerischen Bürgschaft verpflichtet sich eine Privatperson gegenüber dem Kreditgeber, für die Erfüllung der Verpflichtungen des Kreditnehmers einzustehen. Das Adjektiv "selbstschuldnerisch" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass für die Inanspruchnahme des Bürgen durch das Kreditinstitut die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners NICHT feststehen muss. Eine weitere Variante stellen MaBV-Bürgschaften dar. Eine derartige Absicherung kann beispielsweise dann notwendig werden, wenn die Grundschuld für die Bank des Käufers noch nicht eingetragen werden kann, da das Objekt noch gar nicht fertig gestellt ist. Dann übernimmt die Bank des Objektverkäufers mittels MaBV-Bürgschaft die Absicherung. Diese Bürgschaftsvariante bietet erweiterte Sicherheit für beide Vertragsseiten insbesondere für den Fall, dass das Objekt nicht fertig gestellt wird.

Serviceleasing
Hierbei handelt es sich um optionale und beliebig miteinander kombinierbare Dienstleistungen, welche zum eigentlichen Leasingvertrag "hinzugebucht" werden können. Mögliche Ergänzungen sind beispielsweise Reparaturen und Wartungen, Verschleißreparaturen und Inspektionen, Fahrzeugversicherungen (Teilkasko oder Vollkasko), Sommer- und Winterreifenersatz, Kfz-Steuer-Abführung, Anmeldung und Abmeldung des Radios bei der GEZ mit Gebührenübernahme. Der Leasingnehmer hat die Möglichkeit all diese Serviceleistungen (oder auch nur einen Teil davon) bequem in die Basisleasingrate einschließen zu lassen.

Sicherheiten
Unterschiedliche Bedeutung kommt dem Thema Sicherheit abhängig von der Kreditform zu: Während Konsumkredite in nahezu allen Fällen unbesichert vergeben werden (lediglich ein nichtselbstständiges Arbeitseinkommen wird erwartet) sind bei Finanzierungskrediten und Leasingverträgen verschiedene Formen der Absicherung möglich: Eine Anzahlung oder auch Sonderzahlung ist im Bereich von KFZ-Leasing und Finanzierung besonders häufig vertreten, aber auch selbstschuldnerische Bürgschaften sowie Sicherungsübereignungen spielen durchaus eine Rolle. Das finanzierte Objekt bleibt in aller Regel bis zur vollständigen Tilgung im Eigentum der Bank.

Sicherungszweckerklärung
Unterschiedliche Bedeutung kommt dem Thema Sicherheit abhängig von der Kreditform zu: Während Konsumkredite in nahezu allen Fällen unbesichert vergeben werden (lediglich ein nichtselbstständiges Arbeitseinkommen wird erwartet) sind bei Finanzierungskrediten und Leasingverträgen verschiedene Formen der Absicherung möglich: Eine Anzahlung oder auch Sonderzahlung ist im Bereich von KFZ-Leasing und Finanzierung besonders häufig vertreten, aber auch selbstschuldnerische Bürgschaften sowie Sicherungsübereignungen spielen durchaus eine Rolle. Das finanzierte Objekt bleibt in aller Regel bis zur vollständigen Tilgung im Eigentum der Bank.

Sonderausgaben
Dieser Begriff aus dem Steuerrecht bezeichnet bestimmte Aufwendungen, welche Steuer mindernd von den Einkünften abgesetzt werden können. Beispielsweise zählen – innerhalb gewisser Einkommensgrenzen – Aufwendungen für die private Altersvorsorge dazu.

Sondertilgung
Sehr unterschiedlich ist die Praxis der deutschen Kreditbanken hinsichtlich des Umganges mit Sondertilgungen. Grundsätzlich versteht man hierunter außerplanmäßige Rückzahlungen des Darlehensnehmers, welche die Restschuld entsprechend vermindern. Während bei einzelnen Banken derartige Sondertilgungen kostenfrei und unbeschränkt möglich sind, kann es bei einem anderen Bankhaus durchaus vorkommen, dass diese Form der Tilgung mit Gebühren verbunden oder auch grundsätzlich ausgeschlossen ist. Auch eine Beschränkung auf einen prozentualen Anteil an der Darlehenssumme ist in der Praxis durchaus häufig anzutreffen.

Sonderzahlung
Einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Leasingraten haben sog. Sonderzahlungen. Abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Einstufung des Leasingnehmers (Bonität) und der gewählten Leasingvariante kann die Zahlung auch verpflichtend vorgeschrieben sein. Häufig wird auch ein Gebrauchtfahrzeug als Leasingsonderzahlung eingebracht und mit dem Wert des Neufahrzeuges verrechnet.

Spekulationsfrist
Steuerlich von Bedeutung bezeichnet dieser Terminus jenen Zeitraum, innerhalb dessen Gewinne mit der Spekulationsteuer belastet werden. Früher gab es diese Frist auch bei selbstgenutzten Immobilien, heute ist der Gewinn aus dem Verkauf von Objekten mit ausschließlicher Eigennutzung spekulationssteuerfrei. Ansonsten beträgt die maßgebliche Spekulationssteuerfrist bei Immobilien mittlerweile zehn statt zwei Jahre. Wird das Objekt also innerhalb von zehn Jahren mit Gewinn wieder veräußert, so muss der Kapitalanleger den Wertzuwachs versteuern. Für nach dem Jahr 1995 erworbene Objekte sind auch noch Abschreibungen dem Verkaufsgewinn hinzuzurechnen.

Steuerliche Förderung des Wohnungsbaus
Von staatlicher Seite wird der Wohnungsbau durch verschiedene Instrumente steuerlich unterstützt. Hierzu zählen beispielsweise Sonderausgaben, Abschreibungen und der Schuldzinsenabzug.

Taxe
Wenn ein Kreditinstitut den Beleihungswert feststellen möchte, so wird hierzu in der Regel ein Sachverständiger beauftragt, welcher den Wert des Objektes als Basis für die Beleihungswertermittlung einschätzt. Wichtige Einflussfaktoren für die Schätzung sind die Grundstückslage, der Zustand der oder des Gebäude(s), die örtlichen Marktverhältnisse sowie ggf. Mieteinnahmen. Anstatt Taxe wird in diesem Zusammenhang auch oft der Begriff des Wertgutachtens verwendet.

Taxkosten
Wird durch einen Bankangestellten oder einen Sachverständigen eine Schätzung des Objektwerts zur Feststellung des Beleihungswerts durchgeführt, so muss der Kreditnehmer die hiermit verbundenen Kosten tragen. Diese meist als Taxkosten bezeichneten Schätzgebühren können pauschal ausgestaltet sein oder auch in Form eines festen Prozentsatzes ausgedrückt, der sich dann in der Regel zwischen 0,2 und 0,5 Prozent des Objektwertes bewegt. Die Schätzgebühren werden häufig bei der Darlehensauszahlung einbehalten.

Teilamortisation
Hierbei handelt es sich um eine besondere Form des Leasings, welche sich durch Teilamortisationen während der Vertragslaufzeit auszeichnet. Konkret wird also nur ein Teil des Fahrzeugwertes über die Leasingraten amortisiert, zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgt dann noch eine Abschlusszahlung oder das Leasingobjekt wird statt dessen an das Leasingunternehmen zurückgegeben.

Teilauszahlung
Bei der Finanzierung eines Neubaus stellt es die Regel dar, dass das Darlehen nicht in einer Summe, sondern dem Baufortschritt entsprechend in Teilbeträgen ausbezahlt wird. Mit der Rückzahlung des Darlehens wird in aller Regel erst nach der vollständigen Auszahlung des Darlehensgesamtbetrages begonnen. Diese auch als Valutierung bezeichnete Vorgehensweise ist bei Konsumkrediten nicht anzutreffen.

Teilauszahlungszuschlag
Beim klassischen Ratenkredit ist es die Regel, dass der Kreditbetrag in einer Summe ausbezahlt wird. Bei Neubaufinanzierungen wird die Auszahlung allerdings oft dem Baufortschritt entsprechend in Teilbeträgen gestaltet. Hierfür werden sog. Teilauszahlungszuschläge fällig, ein marktübliches Niveau liegt im Bereich von einem um etwa 1% erhöhten Nominalzins. Synonym verwendet wird der Terminus Teilvalutierungszuschlag.

Teilbaugenehmigung
Bei Bauprojekten kann es durchaus vorkommen, dass eine Baugenehmigung nur für bestimmte Teilbereiche vorliegt. Die einer derartigen Situation innewohnende Problematik ist auch für den Laien offensichtlich, die Fertigstellung des Gesamtprojektes ist nicht sichergestellt solange keine umfassende Baugenehmigung vorliegt, auch die Möglichkeiten ein Baudarlehen zu bekommen werden wesentlich eingeschränkt.

Tilgung
Wer ein Darlehen aufnimmt, der muss dieses im Rahmen im vornherein festgelegter Konditionen zurückbezahlen. Im Zusammenhang mit der reinen Darlehenstilgung werden oft auch die Begriffe der Amortisation und der Jahresleistung gebraucht. Die Verwendung ist allerdings uneinheitlich, da in den meisten Fällen auch die zu zahlenden Zinsen zur Jahresleistung gerechnet werden.

Tilgungsaussetzung
Tilgungsfreie Kredite zeichnen sich – wie der Name bereits vermuten lässt – dadurch aus, dass während der gesamten Vertragslaufzeit keine Tilgung stattfindet. Statt dessen erfolgt eine Ansparung in ein unabhängiges Anlageprodukt wie beispielsweise eine Lebensversicherung oder auch einen Bausparvertrag. Zum Ende der Laufzeit oder sobald genügend Kapital vorhanden ist wird das Darlehen vollständig zurückbezahlt. Ob ein Darlehen mit Tilgungsaussetzung eine Alternative ist muss im Einzelfall geprüft werden.

Tilgungsfreijahre
Abhängig von der individuellen Bonität ist es bei manchen Hypothekenbanken möglich, ein aufgenommenes Darlehen während der ersten – meist recht schwierigen – Jahre tilgungsfrei zu stellen. Während dieser Zeit muss dann lediglich der anfallende Zins bezahlt werden, mit der Rückzahlung des Darlehens wird erst nach Ablauf der Tilgungsfreijahre begonnen.

Tilgungshypothek
Dieser nicht unbedingt gebräuchliche Ausdruck bezeichnet nichts anderes als den Standardfall schlechthin – das normale Annuitätendarlehen oder auch Amortisationsdarlehen. Wesen kennzeichnend für diese Finanzierungsform sind gleichbleibende Annuitäten (Summe aus zu leistender Tilgung und zu zahlenden Zinsen) während der gesamten Vertragslaufzeit.

Tilgungsplan
Eine wichtige Rolle spielt insbesondere im Baufinanzierungsbereich die zeitliche Darstellung der Darlehensrückzahlung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens. Diese Aufstellung macht den Tilgungs- und den Zinsanteil in Abhängigkeit vom Rückzahlungsfortschritt ersichtlich. Im Tilgungsplan enthalten sind in aller Regel die Jahresleistung, die Quartalsrate (bei vierteljährlicher Rückzahlung) oder Monatsrate (Normalfall), die zu zahlenden Zinsen, der Tilgungsbetrag und die Restschuld.

Tilgungsstreckung
Eine grundsätzliche Frage, welche sich bei der Aufnahme eines Darlehens stellt, ist jene nach der individuell besten Laufzeitenregelung. Kurze Laufzeiten bringen eine schnellere Entschuldung mit sich, aber hierfür muss der Kreditnehmer auch höhere monatliche Belastungen tragen. Erfolgt hingegen eine Tilgungsstreckung über einen längeren Zeitraum, so sinkt die monatliche Belastung, die Zeit bis zur Entschuldung steigt dementsprechend. Zudem bringen längere Laufzeiten in aller Regel schlechtere Zinssätze mit sich als kürzere, was wiederum zu einer höheren Gesamtbelastung führt.

Tilgungsverrechnung
Die Art der Verrechnung der Tilgungsleistungen spielt bei der Beurteilung eines bestimmten Kreditangebots eine wichtige Rolle. Den Vorschriften der Preisangabenverordnung (PangV) folgend muss bei Krediten die erwachsende jährliche Gesamtbelastung in Prozent als Preis angegeben werden. Bei gleichbleibendem Prozentsatz während der gesamten Vertragslaufzeit spricht man vom effektiven Jahreszins, bei einer möglichen Zinssatzanpassung von anfänglichem effektiven Jahreszins.

Treuhandauszahlung
Mit diesem Begriff wird – wie sich leicht erahnen lässt – die Auszahlung eines Geldbetrages an einen vertrauenswürdigen Dritten umschrieben. Eine Verfügung bezüglich des Geldbetrages ist es erst dann möglich, wenn alle Auflagen erfüllt sind. Eine der bedeutendsten Formen von Treuhandauszahlungen stellen Überweisung auf ein Notarandenkonto dar.

Überführungskosten
Der Begriff Ablösewert ist vor allem im Leasingbereich eine wichtige Größe. Er bezeichnet den buchhalterischen Wert eines Gutes während der Vertragslaufzeit. Dieser Wert weicht oft vom tatsächlichen Marktwert ab, bedingt durch die Differenz zwischen monatlicher Tilgung durch die Leasingrate und tatsächlichem Wertverlust. Fachmännisch ausgedrückt bezeichnet der Ablösewert den abgezinsten Barwert.

Umbauter Raum
Von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit der Feststellung des Beleihungswerts und somit der Wertermittlung für eine Immobilie ist der umbaute Raum. Es handelt sich hierbei um das Bauvolumen des betreffenden Gebäudes, die rechnerische Feststellung wird auch als Kubatur bezeichnet.

Umsatz
Wesentlich vereinfacht ausgedrückt machen die im Verlaufe eines Geschäftsjahres erzielten Erlöse eines Unternehmens den Umsatz aus. Die steuerliche Unterscheidung der verschiedenen Erlös- und Umsatzarten wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung soll an dieser Stelle unterbleiben. Mit dem Umsatzbegriff auf gar keinen Fall verwechselt werden darf der von dem Unternehmen erzielte Gewinn.

Umsatzsteuer
Als Synonyme zu betrachten sind die Termini der Umsatz- und Mehrwertsteuer. Während im Konsumbereich in aller Regel von Mehrwertsteuer gesprochen wird, fällt bei Unternehmen meist der Umsatzsteuer-Begriff. Er kennzeichnet jene Steuer, welche abhängig vom getätigten Umsatz durch das Unternehmen an die zuständige Finanzbehörde abgeführt werden muss.

Unverbindliche Preisempfehlung
Im KFZ-Finanzierungsbereich von Bedeutung sind die Preislisten, welche die einzelnen Fahrzeughersteller führen und die unverbindliche Preisrichtlinien für die einzelnen Modelle enthalten. Da diese Preisrichtlinien für die jeweiligen Autohäuser nicht bindend sind, kann der tatsächlich zu zahlende Preis erheblich niedriger liegen. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nicht in bar bezahlt sondern über einen Autokredit finanziert wird.

Valutierung
Für die Darlehensauszahlung unabdingbare Bedingung ist die Erfüllung der individuellen Auszahlungsvoraussetzungen. Während bei Fertiggebäuden die Auszahlung in aller Regel in einer Summe erfolgt ist es bei Neubauten übliche Praxis, die Auszahlung in Teilbeträge zu splitten. Diese Splittung in Teilbeträge wird dann an den Baufortschritt angepasst.

Variabler Zinssatz
Vor- und Nachteile bietet die Ausgestaltung eines Darlehens über variable Verzinsung. Diese Vorgehensweise ist insbesondere im Segment der Immobilienfinanzierung häufig anzutreffen, der Darlehensnehmer profitiert oft von durchaus attraktiven Zinsen, dies allerdings auf die Gefahr steigender Zinsen und fehlender Planungssicherheit hin (Stichwort Finanzierungsplan). Grundsätzlich erfolgt die Ausrichtung des Zinssatzes an einer bestimmten Referenzgröße, mit deren Entwicklung der Darlehenszins Schritt hält. Er kann also in gleichem Maße steigen wie fallen.

Verbundfinanzierung
Dieser Terminus bezeichnet zum einen Finanzierungslösungen aus Bank-Eigenmitteln und zum anderen die gemeinschaftliche Kredit Finanzierung eines bestimmten Projektes durch mehrere Kreditinstitute. Letzteres kann insbesondere dann Sinn machen wenn das mit der Darlehensgewährung verbundene Kreditrisiko aufgrund eines entsprechenden Finanzierungsvolumens für eine einzelne Bank zu groß ist.

Verkehrswert
Die wichtigsten Einflussfaktoren bei der Verkehrswertermittlung sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Lage des Grundstückes (einsehbar im amtlichen Lageplan) sowie die Beschaffenheit der Immobilie. Es handelt sich um den zu einem bestimmten Zeitpunkt ermittelten Wert und entspricht dem Verkaufspreis zum entsprechenden Zeitpunkt.

Versicherungsdarlehen
Eine Variante im Bereich der Immobilienfinanzierung neben klassischen Bankdarlehen stellen sog. Versicherungsdarlehen dar. Hierbei handelt es sich um einen endfälligen Kredit in Verbindung mit einer Kapitalbildenden Lebensversicherung. Während der Laufzeit des Darlehens erfolgt keine Tilgung, statt dessen wird Kapital in der Lebensversicherung angespart, welches zum Ende der Laufzeit in einer Summe zur Darlehenstilgung verwendet wird. Diese Finanzierungsvariante ist in aller Regel nur in Höhe von 40 bis maximal 60 Prozent des Beleihungswertes möglich.

Verzugszinsen
Häufiger als gemeinhin angenommen kommt es vor, dass ein Darlehensnehmer mit seinen monatlichen Ratenzahlungen in Verzug kommt. In den allermeisten Fällen werden dann Verzugs- oder auch Strafzinsen fällig, manche Kreditbanken bieten mittlerweile allerdings auch (innerhalb gewisser Grenzen, beispielsweise einmal jährlich, abhängig von den Allgemeinen Darlehensbedingungen) kostenlose Ratenaussetzungen an. Dadurch werden keine Verzugszinsen fällig.

Vollamortisation
Im Gegensatz zum System der Teilamortisation erfolgt hier die komplette Tilgung des Kaufpreises. Diese Vertragsgestaltung stellt die Regel dar im Bereich von Zubehör wie beispielsweise einer Dachbox. Bei Vollamortisationsverträgen geht das dem Vertrag zugrunde liegende Objekt nach Laufzeitende in das Eigentum des Kunden über.

Vorfälligkeitsentschädigung
Möchte ein Kreditnehmer ein Darlehen vorzeitig ablösen, so wird hierfür in aller Regel eine Entschädigungszahlung an den Kreditgeber fällig. Der Grund für diese Strafzahlung ist im entgangenen Zinsgewinn für die Bank aufgrund einer frühzeitigen Rückzahlung des Darlehens zu sehen. In der Praxis am häufigsten anzutreffen sind Vorfälligkeitsentschädigungen im Falle von Darlehensumschuldungen.

Vorführfahrzeug
Wie der Name vermuten lässt handelt es sich hierbei um ein Kraftfahrzeug eines bestimmten Typus, welches auf den Händler zugelassen ist. Aufgrund der notwendigen Repräsentierfähigkeit des betreffenden Fahrzeugs im Hinblick auf den Fahrzeugpreis dürfen einige festgelegte Parameter wie Zulassungszeitraum oder Kilometerleistung (Stichwort Kilometervertrag) nicht überschritten werden.

Vorlasten
Vorrangige Grundpfandrechte werden im Zusammenhang mit der erneuten Aufnahme eines Kredits als Grundschuld trotz bereits bestehender und im Grundbuch eingetragener Grundpfandrechte auch oft als Vorlasten bezeichnet. Im Falle einer Zwangsvollstreckung erfolgt die Gläubigerbefriedigung in der Reihenfolge der Auflistung der Grundlasten.

Vorschaltdarlehen
Diese Darlehenssonderform zeichnet sich durch die Zinsfestschreibung auf bis zu zwei Jahre Maximum aus. Allerdings besteht für den Kreditnehmer während der Vertragslaufzeit des Vorschaltdarlehens jederzeit die Möglichkeit auf ein Darlehen mit langfristiger Verzinsung zu wechseln (beim gleichen Darlehensgeber!).

Vorvalutierungszuschlag
Bei Immobilienfinanzierungen kann es in der Praxis durchaus vorkommen, dass ein Darlehen vor dem Eintrag der Grundschuld zur Auszahlung kommt. Für eine derartige Kaufpreisabwicklung wird eben dieser Zuschlag notwendig.

Werbungskosten
Wer Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen erzielt, der kann – in gewissem Rahmen und unter gewissen Voraussetzungen – bestimmte Aufwendungsarten steuerlich geltend machen. Hierzu zählen primär Schuldzinsen aus Darlehen, ein mögliches Damnum, Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten und Abschreibungen.

Wertermittlung
Mit einer Gebühr von durchschnittlich 0,25 Prozent des Darlehensgesamtbetrages schlägt die Ermittlung des Immobilienwerts zu Buche. In der Praxis erfolgt die Schätzung des Verkehrswerts einer Immobilie durch einen vereidigten Bausachverständiger. Die gleiche Person erstellt auch das Beleihungswertgutachten, in welchem der Beleihungswert des Objektes festgesetzt wird.

Wertgutachten
Von besonderer Bedeutung für die Ermittlung des Beleihungswerts einer Immobilie ist die Schätzung des Objekts durch einen unabhängigen Sachverständigen. Dieser wird in der Regel durch den potentiellen Darlehensgeber (Kreditinstitut) bestellt. Entscheidende Einflussfaktoren auf den Gutachterwert (auch als Taxe bezeichnet) sind die Grundstückslage, die örtlichen Marktverhältnisse, die Beschaffenheit und der aktuelle Zustand der Gebäude sowie eventuell vorhandene Mietverträge.

Widerrufsrecht des Kreditnehmers
Bei Darlehensverträgen steht jedem Kunden ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, innerhalb dieser Frist kann also ein Rücktritt vom Vertrag erfolgen. Für den Widerruf ist die Schriftform obligat, eine besondere Begründung ist nicht notwendig. Die zweiwöchige Frist (rechtzeitige Absendung genügt) beginnt damit, dass dem Vertragspartner eine deutlich gekennzeichnete Belehrung zum Widerrufrecht zugänglich gemacht wird. Für den Spezialfall, dass der Vertragsabschluss vor Bekanntmachung stattfand, verlängert sich die Frist auf einen Monat. Die genannten Regelungen gelten nicht bei grundpfandrechtlich gesicherten Krediten im Baufinanzierungsbereich.

Wohnfläche
Von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit der Bewertung einer Immobilie bzw. eines Gebäudes ist die Wohnflächenberechnung. Aus diesem Grunde ist es übliche Praxis, dass der Darlehensgeber eine derartige Berechnung bei Beantragung eines Darlehens vom Finanzierungsnehmer einfordert.

Wohngebäudeversicherung
Beim Abschluss einer Baufinanzierung obligate Voraussetzung ist der Abschluss einer derartigen Versicherung. Abgedeckt werden hierdurch Schäden in Folge von Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Aufgrund der zahlreichen Eventualitäten, welche das Leben mit sich bringen kann, empfiehlt sich der Abschluss dieser wichtigen Absicherungskomponente unabhängig von der Finanzierungsseite für jeden Hausbesitzer, auch bei einem Fertighaus.

Zahlungsverzug
Auch im Finanzierungsbereich kommt es durchaus häufig vor, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht mehr nachkommt bzw. nachkommen kann. In aller Regel erhält er dann noch eine gewisse Nachfrist gesetzt, verstreicht auch diese erfolglos so befindet sich der Schuldner im tatsächlichen Zahlungsverzug.

Zinsanpassung
Bei Baufinanzierungen ist es durchaus die Regel, dass der Finanzierungsnehmer durch den Finanzierer einen bestimmten Zinssatz über einen fest vereinbarten Zeitraum garantiert bekommt. Vor Ablauf dieses Zeitraumes muss dann dann ein neuer Zinssatz vereinbart werden welcher sich an den aktuellen Kapitalmarktzinsen orientiert. Für den Fall dass der Finanzierungsnehmer mit der vorgeschlagenen Zinsanpassung (oft wird auch von Bedingungsanpassung oder Prolongation gesprochen) nicht einverstanden ist, steht ihm die Möglichkeit offen den fälligen Restbetrag in einer Summe zu tilgen. In den allermeisten Fällen geschieht dies durch Übernahme der Verpflichtung durch ein anderes Kreditinstitut (klassische Kreditumschuldung).

Zinsbindung
Was die Zinsfestschreibungszeit anbetrifft ist anzumerken, dass der übliche Zeitraum für einen garantierten Nominalzinssatz zwischen 5 und 15 Jahren anzusiedeln ist. Nach Ablauf der Festschreibungszeit unterbreitet das Kreditinstitut dem Finanzierungsnehmer in aller Regel ein neues Zinsbindungsangebot zu den zu diesem Zeitpunkt relevanten Marktkonditionen. Für die Aufnahme kurzfristiger Darlehen (oft auch als Zwischenfinanzierung bezeichnet) bietet sich dagegen der Weg zur Hausbank oder auch zu einer (oft kostengünstigeren) Direktbank an.

Zinsfestschreibung
Der entscheidende Vorteil langfristiger Zinsfestschreibungszeiträume gegenüber variablen Verzinsungsmodellen ist in der hohen Planungssicherheit für den Finanzierungsnehmer zu sehen. Als Maximalgrenze für die Möglichkeit sich einen bestimmten Zinssatz langfristig zu sichern wird oft ein Zeitraum von 20 Jahren angegeben. Eine Ausnahme stellen Beamtendarlehen dar, hier sind auch 30 Jahre durchaus machbar.

Zinssatz
Zum Schutz des Endverbrauchers muss in der Bundesrepublik Deutschland laut Preisangabenverordnung die aus einem Darlehensgeschäft erwachsende jährliche Gesamtbelastung in Prozentform angegeben werden und alle eventuell anfallenden Nebenkosten beinhalten. Wenn die individuellen Kreditkonditionen über die gesamte Vertragslaufzeit Bestand haben spricht man vom effektiven Jahreszins, bei möglichen Zinsänderungen während der Laufzeit hingegen vom anfänglichen effektiven Jahreszins.

Zusage
Wer einen Darlehensantrag bei einem Kreditinstitut stellt hofft auf eine Vertragszusage durch das finanzierende Bankinstitut. Rechtlich handelt es sich hierbei um eine einseitige Willenserklärung, sie stellt die unabdingbare Voraussetzung für Darlehensvergabe dar.

Zusatzsicherheiten
Abhängig von der Bonität des Antragstellers kann ein Kreditinstitut unter Umständen auch zusätzliche Sicherheiten fordern. Hierbei kann es sich um Mitverpflichtungen von Verwandten bzw. Bekannten handeln (häufigster Fall), Bürgschaftsverpflichtungen vom Arbeitgeber oder auch von anderen Banken, Abtretungserklärungen bezüglich Ansprüchen aus Lebensversicherungen oder Bausparverträgen sowie Verpfändung von Bankguthaben oder Wertpapieren.

Zwangsvollstreckung
Hierbei handelt es sich um ein staatliches Verfahren mit dem Ziel der Sicherung bzw. Durchsetzung von Ansprüchen eines Darlehensgebers gegenüber einem Darlehensnehmer.

Zweckerklärung
Dieser aus dem Immobilienbereich stammende Terminus bezeichnet eine zwischen Kreditinstitut und Darlehensnehmer abgeschlossene Erklärung mit Angaben betreffend des Umfanges einer zur Absicherung von Verbindlichkeiten eingetragenen Grundschuld.

Zwischenfinanzierung
Vor allem im Baukredit-Bereich durchaus üblich ist eine übergangsweise Finanzierung mit dem Ziel der späteren Ablösung durch langfristige Darlehensverträge. Es sei an dieser Stelle angemerkt dass die Baunebenkosten keineswegs außer Acht gelassen werden dürfen.