Der sog. Energiepass oder auch Energieausweis ist seit dem 1. Mai 2014 aufgrund einer entsprechenden Gesetzesänderung beim Hausverkauf Pflicht.
Der Energiepass muss dem Interessenten bei der Besichtigung einer Wohnimmobilie ausgehändigt werden, bereits fehlende Angaben können Ordnungsgelder von bis zu 15.000,- Euro mit sich bringen.
Beim Energiepass handelt es sich um ein aus mehreren Seiten bestehendes Dokument welches – wie bereits angemerkt – gesetzlich verpflichtend ist im Zusammenhang mit einem Hauskauf bzw. Hausverkauf. Der Energieausweis beinhaltet bedarfsorientierte Angaben (Seite 2) sowie verbrauchsorientierte Angaben auf Seite 3 (sofern es sich um einen Verbrauchsausweis handelt).
Die Darstellung in Form von Farbbalken macht es auch für den Laien möglich sofort zu erkennen ob es sich um ein Haus mit gutem Energiestandard handelt oder nicht. Energieverbrauchskennwerte im grünen Bereich sind als positiv anzusehen, viel Rot deutet auf eine schlechte energetische Gesamtsituation hin.
Grundsätzlich zu unterscheiden sind der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis. Der teurere Bedarfsausweis ist Pflicht für Immobilien mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und in der Zwischenzeit nicht energetisch saniert wurden, dies trifft in Deutschland auf rund 75 Prozent aller Wohngebäude zu. Für den Bedarfsausweis ist ein technisches Gutachten erforderlich, die entsprechenden Kosten sind in einem Bereich von 150 bis zu ca. 1.000 Euro anzusiedeln. Der Gutachter beurteilt ausschließlich bauliche Aspekte wie die Heizungsanlage oder die Qualität der Fenster und die Dämmung.
Der preiswertere Verbrauchsausweis ist für alle anderen Gebäude ausreichend. Wie der Name vermuten lässt ist hierfür kein Gutachten erforderlich, die Werte basieren auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Die Kosten des Verbrauchsausweises liegen mit ca. 30 Euro bis ca. 100 Euro deutlich unter denen des Bedarfsausweises.
Wie in vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens gilt auch hier dass die billigere Lösung nicht unbedingt die bessere ist. Deshalb raten alle Fachverbände und Verbraucherzentralen zum Bedarfsausweis. Die hiermit verbundenen Kosten lohnen sich vor allem deswegen da eine realistische Vergleichsgrundlage beim Hausverkauf für potenzielle Interessenten unerlässlich ist. Zudem enthält der bedarfsorientierte Energiepass Vorschläge zur energetischen Optimierung, von enormer Wichtigkeit sowohl für den aktuellen Eigentümer als auch für den möglichen Käufer einer Immobilie.
Der günstigere Verbrauchsausweis kann durch den Versorger oder auch einen Messanbieter erstellt werden. Beim Bedarfsausweis ist hingegen die Beauftragung eines Fachmannes notwendig, hierzu zählen die meisten „baubezogenen Berufe“ wie Architekten und Ingenieure oder Handwerksmeister im Bereich Heizungsbau und Schornsteinreinigung. Grundsätzlich zu empfehlen ist die Beauftragung eines Fachmanns mit einer Energieberater-Zusatzausbildung. Was die Gültigkeit des Energiepasses anbetrifft unterscheiden sich Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis nicht, beide Varianten sind zehn Jahre gültig.
Die oft gestellte Frage ob Kosten im Zusammenhang mit einer Erstellung eines Energieausweises förderungsfähig sind kann grundsätzlich mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden. Eine Ausnahme stellt die Förderung für eine Energiesparberatung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dar. Hier kann für Ein- und Zweifamilienhäuser ein Zuschuss von mindestens 300 Euro beantrag werden. Die Beratung kann mit der Erstellung eines bedarfsorientierten Energiepasses durchaus verglichen werden, dieser kann im Rahmen des Beratungshonorars in vielen Fällen günstiger gleich mit erstellt werden.
Eine ausdrückliche Empfehlung wert ist uns an dieser Stelle das Portal ihre-energieberater.eu. Dieser Anbieter arbeitet mit einer Vielzahl an geprüften Immobilienmaklern im gesamten Bundesgebiet zusammen die alle an der Aktion „Energieausweis kostenlos“ teilnehmen.
Besonders wichtig: Alle Energieberater sind – den Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 § 21) folgend – zugelassen und durch eine Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Energieberater versichert.
Das Angebot wendet sich primär an Menschen die ihre Eigentumswohnung oder ihr Haus verkaufen möchten und noch keinen beim Verkauf verpflichtend vorzulegenden Energieausweis besitzen. Unabhängig vom kostenlosen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis profitiert der Kunde von professioneller Unterstützung durch geprüfte Makler Vor-Ort bei der Vermarktung der zu verkaufenden Immobilie.
Das Angebot von „Ihre Energieberater“ ist insofern als eine Kombination aus professioneller Bewertung der Immobilie, kostenlosem Energieausweis durch zertifizierte Energieberater sowie auf Wunsch umfassender Unterstützung beim Verkauf des Objekts zu sehen.